Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

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Wasserbau zur Anwendung gelangenden Maschinen, sowie Konstruktion der Eisenbahn- 
betriebsmittel. 
Konstruktion und Wirkungsweise der Stellwerks= und Signalvorrichtungen. An- 
ordnung der elektrischen Telegraphen= und Fernsprecheinrichtungen. Anordnung der 
Dynamomaschinen und Elektromotoren. Elektrischer Bahnbetrieb. Einrichtung der 
elektrischen Beleuchtungsanlagen. 
7. Verwaltung, Bau= und Geschäftsführung. 
Reichs= und Landesverfassung. Organisation der Reichsämter. Organisation der 
Staatsverwaltung und Ressortverhältnisse im allgemeinen, die Organisation der Staats- 
bauverwaltung und der Staatseisenbahnverwaltung im besonderen, namentlich die wich- 
tigsten auf dieselben bezüglichen reichs= und landesgesetzlichen und Verwaltungsvorschriften 
und die wesentlichsten baupolizeilichen Bestimmungen sowie die wichtigsten, zum Schutze 
und zur Fürsorge für die Arbeiter erlassenen Gesetze. 
Einrichtung der Kostenanschläge, Verdingung, Beaufsichtigung, Abnahme und Ab- 
rechnung der Arbeiten und Lieferungen, Buchführung und Bauleitung. 
C. Für das Maschinenbaufach. 
1. Allgemeiner Maschinenbau; Anlage und Betrieb von Werkstätten. 
Konstruktion und Berechnung der Hebemaschinen, Motoren und Werkzeugmaschinen. 
Einrichtung und Betrieb der mechanischen Werkstätten, insbesondere der Eisenbahn- 
werkstätten und Gießereien. Kenntnis der Eigenschaften und der Herstellung der im 
Maschinenbau und im Eisenbahnwesen gebräuchlichen Materialien. Konstruktion der 
Bagger und Trajekte. 
2. Eisenbahnmaschinenwesen, Eisenbahnbetrieb, Signalwesen. 
Konstruktion, Berechnung und Unterhaltung der Eisenbahnbetriebsmittel, des Ober- 
baues, der Drehscheiben, Schiebebühnen, Weichen und Wasserstationen. Anordnung und 
Unterhaltung der Signale und Stellwerksanlagen. Kenntnis der wichtigsten, den Eisen- 
bahnbetrieb betreffenden allgemeinen Bestimmungen. 
3. Elektrotechnik. 
Herstellung und Unterhaltung der elektrischen Signal-, Telegraphen= und Fernsprech- 
anlagen. Bau, Betrieb und Unterhaltung der Anlagen zur Erzeugung des elektrischen 
Stromes; Aufspeicherung, Leitung und Verteilung der elektrischen Energie; elektrische 
Beleuchtung mittels Bogen= und Glühlichts; elektrische Kraftübertragung durch Gleich- 
und Wechselstrom; Einrichtungen für elektrischen Bahnbetrieb.
	        
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