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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
4. Stück vom Jahre 1904.
Inhalt: Nr. 15. Bekanntmachung, die Umbezirkung der Kirchengemeinde Hilbersdorf aus der Ephorie
Chemnitz II in die Ephorie Chemnitz I betr. S. 111. — Nr. 16. Bekanntmachung, die Postordnung
vom 20. März 1900 betr. S. 112. — Nr. 17. Gesetz, die Beteiligung an außersächsischen Lotterien betr.
S. 115. — Nr. 18. Bekanntmachung, die Inwegfallstellung der auf die Entdeckung von Lotto-Kollekteuren
ausgesetzten Belohnungen betr. S. 116. — Nr. 19. Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, die Besteuerung
des Gewerbebetriebs im Umherziehen betr., vom 1. Juli 1878. S. 117.
Nr. 15. Bekanntmachung,
die Umbezirkung der Kirchengemeinde Hilbersdorf
aus der Ephorie Chemnitz ll in die Ephorie Chemnitz J
betreffend;
vom 11. März 1904.
Aus Anlaß der am 1. April 1904 bevorstehenden Vereinigung der politischen und
Schulgemeinde Hilbersdorf mit der Stadt beziehentlich Schulgemeinde Chemnitz haben
die in Evangelicis beauftragten Herren Staatsminister im Einverständnis mit den
Königlichen Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts und des Innern dazu
Genehmigung erteilt, daß von dem Zeitpunkte der Vereinigung an die Kirchengemeinde
Hilbersdorf aus dem Bezirke der Ephorie Chemnitz ll in den Bezirk der Ephorie Chemnitz!
übergeht und daß von da ab die weltliche Koinspektion in dieser Parochie durch den Rat
der Stadt Chemnitz geführt wird.
Es wird solches mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß die Kirchen-
gemeinde Hilbersdorf, welche von dem gedachten Zeitpunkte an die Bezeichnung „Trinitatis-
kirchengemeinde" führen wird, alsdann der aus der Superintendentur Chemnitz I und
dem Stadtrat zu Chemnitz zusammengesetzten Kircheninspektion unterstehen wird, in den
Ausgegeben zu Dresden den 30. März 1904. 17