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10. das Gesetz, einen Nachtrag zu dem Finanzgesetze auf die Jahre 1902 und 1903
vom 6. Juni 1902 betreffend,
11. das Gesetz, die Aufhebung einer Bergbegnadigung betreffend,
12. das Gesetz über das ältere Landesstrafrecht,
13. die Ärzteordnung.
14. Zu den Erklärungen der getreuen Stände auf die Dekrete, welche mehrere
Eisenbahnangelegenheiten betreffen, geben wir Unsere Zustimmung und werden das zur
Ausführung Erforderliche veranlassen.
Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten
II. Anträge, Beschwerden und Petitionen
betrifft, so wird
1. von der ständischen Ermächtigung, den unter Nr. 14 der Übersicht C des Rechen-
schaftsberichts auf die Finanzperiode 1900/01 aufgeführten Erbegelderfonds der Landes-
Heil= und Pfleganstalten im Interesse der Landesanstalten in ihrer Gesamtheit, also auch
der Straf= und Korrektionsanstalten verwenden zu dürfen, Gebrauch gemacht
und
2. dem Antrage, die bei Titel 99 des außerordentlichen Staatshaushalts-Etats für
189899, Herstellung einer schmalspurigen Nebenbahn von Reichenau nach Hirschfelde,
für Betriebsmittel verausgabten 83 373.2 034 auf Titel 86 des außerordentlichen
Staatshaushalts-Etats für 1898/99 zu verschreiben,
sowie
3. dem weiteren Antrage, eine vergleichende Zusammenstellung der Mieterträge aller
im staatlichen Besitz befindlichen Beamten= und Arbeiterwohnhäuser und eine Prüfung
der einzelnen Mietpreise zu veranlassen und von dem Ergebnis den Ständen in der
nächsten Tagung Kenntnis zu geben,
entsprochen werden.
Letztere Zusammenstellung wird sich, wie bereits bei der ständischen Beratung hervor-
gehoben worden ist, nur auf solche Gebäude erstrecken, welche in erster Linie Wohnzwecken
dienen, nicht aber auch solche Gebäude umfassen, die in der Hauptsache für Dienstzwecke
bestimmt sind.
4. Über den Antrag, einem der nächsten ordentlichen Landtage den Entwurf eines
Gesetzes vorzulegen, durch welchen sowohl in Ausführung von §§ 16 bis 19 der Ver-
fassungsurkunde genauere Vorschriften über Verwaltung des Staatsgutes als auch solche
über den Reservefonds der Staatseisenbahnen und über die Mitwirkung der Stände
hierbei gegeben werden, wird die Staatsregierung in Erwägungen eintreten. Sollte sich