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hierbei die Zweckmäßigkeit einer gesetzlichen Ordnung ergeben, wird eventuell ein Gesetz
in der gedachten Richtung zur Vorlage gebracht werden,
ebenso werden
5. die Petition des Stadtrates und der Stadtverordneten zu Radeberg um Belassung
der Landes-Hilfskorrektionsanstalt zu Radeberg, insoweit der Staatsregierung zur Er-
wägung empfohlen worden ist, daß diese Anstalt bis 1. Juli 1905 unverändert erhalten
bleibe,
6. die Petitionen wegen Errichtung von Amtsgerichten in Rötha, Weißenberg und
Zwönitz,
7. die Petition des Schlachtsteuereinnehmers Adolf Jährig in Lugau um Anerkennung
seines Anspruchs auf Pension unter Anrechnung seiner Militärdienstzeit
sowie
8. die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die vom Vereine für bergbauliche
Interessen der Braunkohlenwerke im Berginspektionsbezirke Leipzig befürwortete Über-
bauung des Heizerstandes an Dampfkesseln durch Kohlensiloanlagen für zulässig erachtet
werden kann,
mit erwogen werden.
Was die sonst noch von den getreuen Ständen gefaßten Beschlüsse anlangt, so be-
halten Wir Uns die Entschließung auf sie noch vor.
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl bei-
getan und haben zu Urkund alles dessen gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungs-
blatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem
Königlichen Siegel bedrucken lassen.
Gegeben zu Dresden, den 19. Mai 1904.
Georg.
Georg von Metzsch.
S Paul von Seydewitz.
K– Dr. Wilhelm Rüger.
Dr. Viktor Otto.