Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

— 336 — 
Muster 4 (zu § 35). 
  
Zeugnis 
über 
die Tätigkeit als Apothekergehilfe 
für den 
Kandidaten der Pharmazie 
Dem Kandidaten der Pharmazie (Vor= und Zuname) 
aus wird hiermit bescheinigt, daß er nach vollständig 
bestandener pharmazeutischer Prüfung vom ten 19 
bis zum ten 19 in der von mir geleiteten Apotheke 
als Gehilfe beschäftigt gewesen ist. 
(Folgt eine nähere Würdigung der Art der Beschäftigung, wobei anzugeben ist, inwieweit der 
Gehilfe in der bezeichneten Zeit seine praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und fort- 
gebildet und ausreichendes Verständnis für die Aufgaben und Pflichten des Apothekerberufs 
gezeigt hat.) 
, den ten 19 
(Unterschrift des Apothekers.) 
Beglaubigt (z. B. mit dem Bemerken, daß Nachteiliges 
über den pp. nicht bekannt geworden ist). 
den en 19 
(Siegel und Unterschrift des Medizinalbeamten.)
	        
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