Anhang. 449
1. der den Verhandlungen der Landesversammlung entnommenen Resolution,
2. des Schreibens vom heutigen Tage, mit welchem die Resolution dem Herrn
Reichskanzler unterbreitet worden,
zu geneigter Kenntnisnahme ganz ergebenst zu übersenden.
Braunschweig, den 25. September 1906.
Herzoglich Braunschw.-Lüneb. Staatsministerium.
(gez.) von Otto.
Die Antwort des preußischen Ministers des Auswärtigen auf dieses
Schreiben lautete (L:
Homburg v. d. H., den 3. Oktober 1906.
An
Herzoglich Braunschw. Lüneb. Staatsministerium,
Braunschweig.
Dem Herzoglich Brannschweigisch-Lüneburgischen Staatsministermm
beehre ich mich auf das an das Königliche Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten gerichtete Schreiben vom 25. v. Mts. mitzuteilen, daß
die in dem Bundesratsbeschluß vom 2. Juli 1885 aufgeführten Gründe,
aus denen damals die Regierung des Herzogs von Cumberland für
nicht vereinbar erklärt worden ist mit den Grundprinzipien der Bündnisverträge
und der Reichsverfassung, nach der Uberzeugung der .Königlichen
Staatsregierung noch heute Geltung haben. In dem durch
den früheren Beschluß gekennzeichneten Verhältnis des Herzogs zu
Preußen ist eine entscheidende Anderung nicht eingetreten.
Auch bestehen noch immer, und zwar unter mindestens stillschweigender
Duldung des Herzogs, welfische Bestrebungen, die sich
in ihrem Endziel auf die preußische Provinz Hannover erstrecken.
Es kann Preußen nicht zugemutet werden, daß es in dem
benachbarten Bundesstaat eine welfische Regierung dulde,
durch die der preußische, unter dem Schutze der Reichsverfassung
stehende Besitzstand gefährdet werden würde.
Die Königliche Staatsregierung würde hiernach einem etwaigen
Antrag auf Aufhebung oder Abänderung des Bundesratsbeschlusses
vom 2. Juli 1885 ihre Zustimmung versagen müssen. Sie glaubt
auch zurzeit nicht in der Lage zu sein, ihrerseits Schritte zu unternehmen,
um eine Anderung des in dem Bundesratsbeschluß gekennzeichneten
Verhältnisses des Herzogs zu Preußen herbeizuführen.
Der Königlich Preußische Minister der answärtigen
Angelegenheiten.
(gez.) von Bülow.
Penzler, Fürst Bülows Reden r2c. II. 29