Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

— 421 — 
Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
22. Stück vom Jahre 1904. 
  
  
  
  
  
  
  
Juhalt: Nr. 88. Bekanntmachung, das Ableben weiland Sr. Majestät Georg, König von Sachsen usw. usw. usw. 
betr. S. 421. — Nr. 89. Bekanntmachung, die über das Allerhöchste Versprechen wegen Aufrechterhaltung 
der Verfassung ausgefertigte Urkunde betr. S. 423. — Nr. 90. Verordnung, die Landestrauer für Seine 
Majestät weiland König Georg betr. S. 424. — Nr. 91. Verordnung, den Gebrauch des Trauerpapiers 
und schwarzer Siegel betr. S. 425. 
Nr. 88. Bekanntmachung, 
das Ableben weiland Sr. Majestät Georg, König von Sachsen usw. usw. usw. 
betreffend; 
vom 15. Oktober 1904. 
Wan, Friedrich August, vn GOTT'### Gnaden König 
von Sachsen usw. usw. usw. 
tun hiermit kund und zu wissen: 
Nachdem durch Gottes unerforschlichen Ratschluß des Allerdurchlauchtigsten Königs 
und Herrn, Georg, Königs von Sachsen, Unseres vielgeliebten Herrn Vaters, König- 
liche Majestät, Zzum größten Schmerze Seines Hauses wie Seiner gesamten Untertanen 
aus diesem Leben abgerufen worden ist, haben Wir die Regierung des Königreichs Sachsen 
vermöge des nach der verfassungsmäßigen Erbfolge an Uns geschehenen Anfalls der Krone 
übernommen. 
Wir versehen Uns daher zu Unseren getreuen Ständen, den Königlichen sowie den 
sonst in öffentlichen Diensten angestellten geistlichen und weltlichen Beamten und Dienern, 
auch zu allen Untertanen und Einwohnern Unseres Königreichs, daß sie Uns als dem 
rechtmäßigen, angestammten Landesherrn die schuldige Dienstpflicht, Treue und Gehor- 
sam so willig als pflichtmäßig leisten werden. 
Dagegen versichern Wir sie Unserer, auf Handhabung von Recht und Gerechtigkeit 
und Beförderung der Wohlfahrt und des Besten des Landes unausgesetzt gerichteten 
  
Ausgegeben zu Dresden den 20. Oktober 1904. 67
	        
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