Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

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Ausführliches Verzeichnis 
von 
Krankheiten und Todesursachen. 
I. Entwickelungskrankheiten. 
1.5) Angeborene Lebensschwäche, Debilitas et Asphyxia neonatorum Atelec- 
tasis pulmonum (Mangel an Atembewegung) (im 1. Lebensmonat). 
2.“) Bildungsfehler, Mißgeburt, Vitia primae formationis, z. B. angeborener 
Darmverschluß (Atresia ani), Gehirnbruch, Hasenscharte, Wolssrachen, Spina 
bilida, gespaltenes Rückgrat, Rückenmarkwassersucht, andere Spaltbildungen usw., 
Doppelmißbildungen, Teratome, Steißgeschwulst usw. (ausschl. 241, 244) (im 
1. Lebensmonat). 
3.“) Zellgewebeverhärtung der Neugeborenen, Induratio telae cellulosae, 
4. 
5. 
6. 
7.* 
8. 
9. 
10. 
11. 
Sklerema neonatorum; Bindegewebeverhärtung (im 1. Lebensmonat). 
Nabelentzündung, Omphalitis; Nabelvereiterung, Nabelbrand, Nabeldiphtherie, 
Nabelgefäßentzündung, Nabelarterienentzündung. 
Nabelblutungen, Haemorrhagia umbilicalis. 
Zahnen, Dentitio; Zahndurchbruch, Zahnkrampf, Zahnfieber. 
*)Altersschwäche, Marasmus senilis (im Alter über 60 Jahren). 
Schwangerschaft ohne weitere Angabe. 
Bauchschwangerschaft, Graviditas extrauterina; abnorme Schwangerschaft; 
Schwangerschaft am unrechten Ort, ektopische Schwangerschaft; Tubenschwanger- 
schaft. 
Zufälle der Schwangerschaft, Morbi gravidarum: Blutungen in der 
Schwangerschaft; Placenta praevia, unstillbares Erbrechen. 
Eklampsie der Schwangeren. 
*) Nach Ablauf des 1. Lebensmonats erfolgte Todesfälle sind besonders hervorzuheben. 
*) Nach Ablauf des 1. Lebensmonats erfolgte Todesfälle sind unter 2, und zwar unter besonderer 
Hervorhebung, nur dann einzutragen, wenn ein örtliches Leiden nicht angegeben ist, sonst unter der diesem 
Leiden entsprechenden Ziffer, z. B. bei der Angabe „angeborener Darmverschluß"“ unter 212. 
*“.) Im Alter bis zu 60 Jahren erfolgte Todesfälle sind besonders hervorzuheben.
	        
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