Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

— 19 — 
sein, wenn diese Fächer, sich gegenseitig ergänzend, nach einem festen Plane zusammen- 
arbeiten, womöglich auch einige von ihnen in derselben Hand liegen. Bezüglich der 
Mineralogie und Chemie wird auf die Bemerkung § 25 z. E. verwiesen. 
3. Sowohl in Physik wie in Chemie ist das entscheidende Gewicht nicht auf die Ein- 
prägung eines abfragbaren Wissensstoffes, sondern darauf zu legen, daß die Lernenden 
eine wirkliche Einsicht in die Naturvorgänge und ihre Zusammenhänge erhalten. Dem- 
entsprechend sind auch die Schüler zu beurteilen. Ausdrücklich gewarnt wird für die 
Chemie vor zu starker Betonung des Gedächtnisstoffes und der stöchiometrischen Rechnun- 
gen. Der Unterricht in Physik hat tunlichst von dem den Schülern geläufigen Erfahrungs- 
stoffe und der Beobachtung von Einzelvorgängen auszugehen, häufig auch wohl vorbereitete 
Versuche mit möglichst einfachen und übersichtlich gebauten Apparaten zur Herleitung der 
Naturgesetze vorzunehmen, von mathematischen Ableitungen dagegen abzusehen. 
Rechnen und KMathematik. 
30. Sicherheit und Gewandtheit im bürgerlichen Rechnen, Bekanntschaft Leyzziel. 
mit den wichtigsten kaufmännischen Rechnungsarten. 
In der Arithmetik haben die Schüler die Fähigkeit zu erweisen, nicht zu schwierige 
Ausdrücke mit Verständnis für die Gründe des einzuschlagenden Verfahrens auf die 
einfachsten Formen zu bringen und, soweit sie aus bestimmten Zahlen aufgebaut sind, 
auszuwerten, in der Algebra die Fähigkeit, Gleichungen 1. Grades mit einer und zwei 
Unbekannten und solche 2. Grades mit einer Unbekannten nach einem nicht zu verwickelten 
Texte anzusetzen und aufzulösen. 
In der Planimetrie ist Kenntnis der wichtigsten Eigenschaften des Dreiecks, Vier- 
ecks und Kreises sowie die Fähigkeit zu erweisen, einfache Konstruktions= und Berechnungs- 
aufgaben aus dem bezeichneten Gebiete zu lösen; in der Stereometrie ist zu verlangen, 
daß der Schüler die wichtigsten Sätze von der gegenseitigen Lage von Geraden und Ebenen 
im Raume klar aufgefaßt hat und leichte auf Prisma, Pyramide, Zylinder, Kegel und 
Kugel bezügliche Berechnungsaufgaben ausführen kann. 
31. Klasse VI, 4 Stunden. Verteilung 
Die vier Grundrechnungsarten mit unbenannten und benannten ganzen Zahlen. Lhhrstoffes. 
Das Dezimalsystem in Münzen, Maßen und Gewichten. Teilbarkeit und Zerlegung in 
Faktoren. Häufiges Kopfrechnen mit kleinen Zahlen. 
Alle 4 Wochen drei Reinschriften. 
Klasse V, 4 Stunden. 
Das Rechnen mit Dezimalen und gemeinen Brüchen. Kopfrechnen wie in VI. 
Alle 2 Wochen eine Reinschrift. 
37
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.