Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

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Klasse IV, 2 Stunden. 
Flächenhaftes Darstellen von Naturformen (Pflanzen, Käfer usw.), Selbstentwicklung 
von Flachornamenten aus Grundformen der Natur. 
Klasse III, 2 Stunden. 
Perspektivisches Darstellen einfacher Gegenstände, anfangs nur in Linien, später 
mit Licht und Schatten. 
Klasse II, 2 Stunden. 
Darstellen schwierigerer Natur= und Kunstgegenstände in verschiedenen Stellungen, 
einzeln und in Gruppen. 
Klasse I, 1 Stunde. 
Wie in Klasse II, nur unter Steigerung der Anforderungen und mit größerer Ab- 
wechselung bezüglich der Technik. 
6 35. 1. Mit Absicht sind die in § 34 gegebenen Weisungen so allgemein gehalten 
worden, daß dem Lehrer bezüglich der auf den einzelnen Stufen zu behandelnden Natur- 
und Kunstformen, der Anwendung der Farbe und der technischen Ausführung der Auf- 
gaben große Freiheit gelassen wird. 
2. Münschenswert ist, daß der Zeichenunterricht immer seine ideale Aufgabe, die 
Beobachtungsgabe, den Farben= und Formensinn und den Geschmack zu bilden und die 
Lernenden zur Selbsttätigkeit anzuregen, im Auge behält. Vom erzieherischen wie 
praktischen Gesichtspunkte aus ist aber zu verlangen, daß er die Pflege des Technischen nicht 
darüber vernachlässigt oder der vielseitigen geistigen Anregung zuliebe seine Anforderungen 
an die Genauigkeit und Sauberkeit der Schülerarbeiten ungebührlich ermäßigt. 
3. Neben den Ubungen im Schönzeichnen sind von Zeit zu Zeit auch solche im 
Skizzieren aus dem Gedächtnis vorzunehmen. 
Schreiben. Stenographie. 
s 36. Der Unterricht im Schreiben (Klasse VI und V je 2, Klasse IV 1 Stunde) 
ist nur Lehrern zu übertragen, die für diesen auch methodisch geschult sind. Er ist als 
Klassenunterricht im engen Anschlusse an die Unterrichtsweise der Volksschule zu erteilen. 
Für Schüler der Klassen IV bis I, die eine auffällig unleserliche oder unschöne Hand- 
schrift schreiben, können von der Schule besondere Schreibstunden angesetzt werden. 
Alle Lehrer, die schriftliche Arbeiten aufgeben, haben streng auf Sauberkeit und 
Lesbarkeit der Handschrift in den Schülerheften zu halten. 
Bemerkungen.
	        
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