Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

Religionskenntnisse, Rechnen, 
Deutsch, Mathematik, 
Französisch, Linearzeichnen, 
Englisch, Freihandzeichnen, 
Geschichte, Schreiben, 
Erdkunde, Gesang, 
Naturbeschreibung, Turnen, 
Naturlehre (Chemie und Physik, Stenographie, 
Ergänzungsunterricht in Trigonometrie, 
- im kaufmännischen Rechnen, 
soweit diese Fächer von der betreffenden Klasse, beziehentlich dem einzelnen Schüler be— 
trieben worden sind. 
Bei den Progymnasiasten kommt dazu noch eine Fachzensur für das Lateinische. 
Hierbei sind die nachstehenden Gradbezeichnungen anzuwenden: 
sehr gut (1, Ib), 
gut (IIa, II, IIb), 
genügend (IIIa III; kaum genügend IIIb), 
ungenügend (IV, V). 
Bei der Erteilung der beiden Hauptzensuren für Fleiß und Betragen, die für alle 
Klassen von den in ihnen beschäftigten Lehrern unter Vorsitz des Direktors festzustellen 
sind, ist zu vermeiden, daß unsicheren Wahrnehmungen oder unbestimmten Eindrücken 
ein Gewicht beigelegt wird, bei der Zensierung in den einzelnen Fächern, die durch die 
betreffenden Fachlehrer zu erfolgen hat, die einseitige Berücksichtigung gewisser Leistungen 
(insbesondere der sogenannten Extemporalia) sowie eine ungebührliche Zurückstellung der 
mündlichen Leistungen hinter die schriftlichen. Der Leiter der Schule ist befugt, Fach- 
zensuren, die er nicht für zutreffend erachtet, zu beanstanden und eine Uberprüfung der 
Unterlagen vorzunehmen. 
Die Zensur im Zeichnen ist in Berücksichtigung der Bedeutung des Faches für die 
Schulgattung bei Feststellung der Hauptzensuren gebührend zu beachten. 
Es erscheint zweckmäßig, auf den schriftlichen Halbjahrszeugnissen, die für die Eltern 
der Schüler bestimmt sind, den Hauptzensuren unter Umständen noch besondere Bemer- 
kungen, z. B. über größere Schulstrafen, Schulversäumnisse, mangelhaften häuslichen Fleiß, 
Nachlässigkeit des Schülers in der Handschrift, unzureichende Befähigung, beizufügen. 
Zur Aufmunterung des Fleißes ist zu wünschen, daß wenigstens einmal im Schul- 
jahre (am zweckmäßigsten nach den Osterprüfungen) einige Bücherprämien an Schüler ver- 
teilt werden, die sich durch Wohlverhalten, Fleiß und gute Leistungen ausgezeichnet haben.
	        
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