— 44 —
Nr. 6. Bekanntmachung,
Ergänzung und Abänderungen der Hofrangordnung betreffend;
vom 11. Januar 1904.
Seine Majestät der König haben zu der nachstehenden Ergänzung und den Abände—
rungen der Hofrangordnung die Allerhöchste Genehmigung zu erteilen geruht. Hiernach
sind:
a) in Gruppe 9 der dritten Klasse „die Militär-Intendanten“ einzustellen,
b) in Gruppe 4 der dritten Klasse nach den Worten „die Militär-Intendanten“ die
Worte „mit dem Range eines Geheimen Kriegsrats“ anzufügen,
e) in Gruppe 18 der vierten Klasse an Stelle von „der Garnison-Bauinspektor“ zu
setzen „die Garnison-Bauinspektoren“.
Dresden, den 1 1. Januar 1904.
Kriegsministerium.
Frhr. v. Hausen.
Arnold.
Nr. 7. Verordnung,
den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln betreffend;
vom 13. Zanuar 1904.
Juwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Verordnung, den Verkehr mit Geheim-
mitteln und ähnlichen Arzneimitteln betreffend, vom 30. November 1903 (G.= u. V.-Bl.
S. 579) werden, soweit nicht die in bestehenden Gesetzen enthaltenen Strafbestimmungen
anzuwenden sind, mit Geldstrafe bis 150 .¾ oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft.
Dresden, den 13. Januar 1904.
Ministerium des Innern.
v. Metzsch. arch
reher.
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. T. Meinbold & Söbne, Dresden.