Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

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Nr. 6. Bekanntmachung, 
Ergänzung und Abänderungen der Hofrangordnung betreffend; 
vom 11. Januar 1904. 
Seine Majestät der König haben zu der nachstehenden Ergänzung und den Abände— 
rungen der Hofrangordnung die Allerhöchste Genehmigung zu erteilen geruht. Hiernach 
sind: 
a) in Gruppe 9 der dritten Klasse „die Militär-Intendanten“ einzustellen, 
b) in Gruppe 4 der dritten Klasse nach den Worten „die Militär-Intendanten“ die 
Worte „mit dem Range eines Geheimen Kriegsrats“ anzufügen, 
e) in Gruppe 18 der vierten Klasse an Stelle von „der Garnison-Bauinspektor“ zu 
setzen „die Garnison-Bauinspektoren“. 
Dresden, den 1 1. Januar 1904. 
Kriegsministerium. 
Frhr. v. Hausen. 
Arnold. 
  
  
Nr. 7. Verordnung, 
den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln betreffend; 
vom 13. Zanuar 1904. 
Juwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Verordnung, den Verkehr mit Geheim- 
mitteln und ähnlichen Arzneimitteln betreffend, vom 30. November 1903 (G.= u. V.-Bl. 
S. 579) werden, soweit nicht die in bestehenden Gesetzen enthaltenen Strafbestimmungen 
anzuwenden sind, mit Geldstrafe bis 150 .¾ oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. 
Dresden, den 13. Januar 1904. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. arch 
reher. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. T. Meinbold & Söbne, Dresden.
	        
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