Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

„56.  987

Nr.  24493.
Bekanntmachung,  Ausgabe  4%  ger  Pfandbriefe  durch  die  bayerische  Handelsbank  betreffend.

fi.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  bayerischen  Handelsbank  in  München  ist  im  Einvernehmen  mit  den  k.  Staatsministerien
  der  Justiz  und  der  Finanzen  die  Genehmigung  ertheilt  worden,  von  den  bei
Inkrafttreten  des  Inhaberpapier-Gesetzes  vom  18.  März  1896  in  Emission  begriffenen  40%gen
verloosbaren  Pfandbriefen  die  Restbestände  im  Nennbetrag  von  4  480  000  -,  umffassend
die  Stücke:  ·

Lit.Ozu-lä2000:800StückvonNr.8201—9000,
Lit.  P  zu  A.  1000:  800  Stück  von  Nr.  44201  -45000,
Lit.  Qzu  A  500:  2786  Stück  von  Nr.  33215—36000,
Lit.  R  zu  M.  200:  2190  Stück  von  Nr.  41811  -44000,
Lit.  S  zu  Æ  100:  2490  Stück  von  Nr.  41511—44000

in  den  Verkehr  zu  bringen.
München,  den  18.  November  1899.

Erhr.  v.  Feilitzsch.

 

 

Nr.  15010.

Bekanntmachung,  Verlegung  des  K.  Preußischen  Bezirkskommandos  Gebweiler
nach  Mülhausen  i.  E.  betreffend.

#.  Staatsministerium  des  Innern  und  K.  Kriegsministerium.

Das  Kommando  des  Landwehrbezirks  Gebweiler  wird  am  1.  April  1900  nach
Mülhausen  i.  E.  verlegt  und  führt  von  diesem  Zeitpunkte  ab  die  Bezeichnung  „II  Mülhausen

  i.  E."
Das  jetzige  Bezirskommando  Mülhausen  i.  E.  nimmt  von  da  ab  die  Bezeichnung

„I  Mülhausen  i.  E.“  an.
Die  Ausgabe  eines  Deckblatts  bleibt  vorbehalten.

München,  den  20.  November  1899.

Frhr.  vu.  Feilitzsch.  Erhr.  v.  Asch.