Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

— 112 — 
3. Der Orden besteht aus drei Klassen. Die erste wird mit der Krone, die zweite 
ohne Krone, die dritte in Gestalt eines Kreuzes (Maria Anna-Kreuz) verliehen. Auf der 
Vorderseite sind die Ordenszeichen mit dem Bildnis Unserer Mutter zu versehen. Sie 
werden an einer Schleife von hellblauem Bande, das an den Rändern von einem weißen 
Streifen durchzogen ist, auf der linken Brust nach dem Sidonien-Orden und vor der 
Carola-Medaille getragen; die Schleife darf auch ohne den Orden getragen werden. 
4. Der Inhaberin des Ordens werden eine Verleihungsurkunde mit des Königs Unter- 
schrift, von dem Ordenskanzler gegengezeichnet, und ein Abdruck der Stiftungsurkunde aus- 
gehändigt. 
5. Nach dem Tode der Inhaberin ist das Ordenszeichen an die Ordenskanzlei zurück- 
zugeben. Das Gleiche gilt, wenn die Inhaberin in eine höhere Klasse des Ordens aufrückt. 
6. Die für den Verlust von Orden und Ehrenzeichen geltenden Bestimmungen finden 
auf diesen Orden Anwendung. 
Dresden, den 15. Mai 1906. 
Friedrich August. 
  
Dr. Viktor Otto, Ordenskanzler. 
Richard von Baumann, 
Ordenssekretär. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hosbuchdruckerei von C. C. Meinyold & Söhne, Dresden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.