Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

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Gebühren. 
Nr. Kostenpflichtige Sache. Mindes Höchst= Feststehender 
4m Betrag Betrag 
4 4 bis 4 44 
— T E 
. E 
13. Dampfkesselangelegenheiten. 
a) Verfahren in Dampfkesselangelegenheiten. 2 — — 25 — 
b) Befreiungen 2 — 100 — 
11. Chesachen. 1 
a) Befreiung von Ehehindernissen (§§ 1303, 1312, 1313, 1316 des B. G.-B., § 7 
Absatz 6 der Sächs. Ausf.-V. vom 12. Juli 1899 /G.= u. V.-Bl. S. 159|9: 
aa) Erörterungen und Berichterstattung der unteren Verwaltungsbehörden 3 30 
bb) Entscheidung des Ministeriums des Innern .13— 200 — 
b) Ausstellung von Unbedenklichkeitszeugnissen für Ausländer, die in Sachsen oder 6 
Sachsen, die im Auslande die Ehe schließen wollen 3 15.— 
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15. Einjährig-Freiwilligenprüfung 5 — 
16. Eisenbahnsachen und dergleichen. 
a) Vorerörterungen zu den Gesuchen um Genehmigung von Straßenbahnen und Z 
sonstigen Eisenbahnen, Schwebe-, Drahtseil-, Untergrundbahnen 20 100 — 
b) Erteilung der Erlaubnis zur Vornahme von Vorarbeiten für eine Privateisenbahn10 — 1 50 
im Falle der Ablehnung des Antrags .. ... .5«—-20— 
e) Ausfertigung und Aushändigung der Verleihungsurkunde für eine Privateisen= 6 F 
bahn (mit elektrischer oder anderer Elementarkraft betriebener Straßenbahnen Z 
und sonstiger Eisenbahnen, Schwebe- und Drahtseilbahnen, Untergrundbahnen) i 
oder ein elektromotorisches Fuhrunternehmen, bei dem die für die Bewegung 
der Gefährte erforderliche Kraft nicht in oder an dem Wagen mitgeführt wird'lb 65 — 
d) Prüfungen des Betriebes solcher Anlagen 110 30 
e) Erteilung der endgültigen Betriebsgenehmigung für elektrische Bahnen . 10 100 — 
f) Jahresprüfung von elektrischen Straßenbahnen . 10 — 70. 
8) Überwachung des Betriebes mit Straßenlokomotiven und isf nach der 
Verordnung vom 5. September 1890 (G.= u. V.-Bl. S. 121) 2 — 5 — 
b) Gleiseinlegung von Feldbahnen in öffentliche Wege 5 — 20 — 
i) Zulassung einer internationalen Transportgesellschaft 10 — 100 — 
17. Elektrische Leitungen, # 
D # 
« 100 — 
  
Genehmigung, soweit hierüber Entschließung zu fassen ist 
Vergl. auch Untersuchungen. 
  
  
  
 
	        
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