— 148 —
Gebühren.
Nr. Kostenpflichtige Sache. Mindest= Höchst= Feststehender
Betrag Betrag
2 bes! 4 4 4.
46. Strafsachen.
a) Androhung und Auferlegung von Ordnungs= und Zwangs- (Ungehorsams)strafen
und die vorausgehenden Erörterungen — 50 . 20 —
b) Verhängung von Verwaltungsstrafen nach den 88 453 und 450 der Str P. O.
und nach dem Sächs. Gesete! vom 8. Märs 1879 mit Ausf- V. vom 15. Sep- ·
tenIbe118«Q.. 1 — 6 —
c) Verhandlungen, Verfügungen usw. auf Gesuchen um Straferlaß, Strafminderung
oder Strafverwandlung:
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1. wenn die Verwaltungsbehörde erster Instanz selbst auf das Gesuch E Ent- 1
schließung fassen kann . .. — 50 -— 2 —
2. wenn an die Oberbehörde Bericht zu erstatten ist
aa) bei Geldstrafen bis 75 oder Haftstrafen bis zu 8 Tagen . 1 5 3—
bb) bei höheren Geld= oder Haftstrasfen . .3—j- 30 —
d) Entscheidungen der Oberbehörden auf dergleichen Gesuche: i
aa) bei abfälliger Entschließung. . . . .. 2 50
bb) bei nur teilweise beifälliger Entschließung § 50 —
cc) bei beifälliger Entschließung . Zi— 100 —
n. Titel. 128
Vermittelung der Allerhöchsten Genehmigung zur Führung nichtsächsischer Titel 50— 500—
18. Untersuchungen (Revisionen).
a) von Bierdruckapparaten . . . 1j50 - 5 —
b) von Arznei- und Mineralwasserfabriken, Drogen— und Gifthandlungen 3— 20 —
c) Verschuldete Nachuntersuchungen von #
1. Apotheken 15– 30
2. Hausapotheken v 10 — 15 —
d) von elektrischen Anlaggen 1 50 30 —
e) von Acetylenanlagen und Karbidlagen 1 50 = 50 —
allenthalben unter der Voraussetzung, daß nicht auf Grund von u882 21— 2s
des Gesetzes etwas anderes bestimmt ist.