Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

— 150 — 
  
  
  
  
  
  
  
Für je 100. Jahreserträgnis 
  
  
  
Gebühren. 
Nr. Kostenpflichtige Sache. Mindest- Höchst- Feststehender 
Betrag Betrag 
4 4ô. bis 4 4) 4 4. 
49. Urkundenbestätigungen (Legalisationen). 
1) Erörterungen und Berichterstattungen bezüglich der von den Ministerien zu be- 
stätigenden (tgalisterenden Urkunden 1 — 5 — 
65) Bestätigung oder Beglaubigung des materiellen Inhaltes der von den 22 J 
zu bestätigenden (legalisierenden) Urkunden 1 — 5 — 
* Ulrkundenbestätigungen (Legalisation! einschließlich der Vernittelung echandishaft I 
licher Beglaubigungen . 2 10 — 
50. Vereinswesen. 
Gere mmigungen für Schützen- und Schießgesellschaften: 
. zur Errichtung neuer Schießgesellschaften . 15——3- 30 — 
2. zur Mitführung von Waffen seiten der Schiehaeselichaften bei besonderen WUm 
Gelegenheiten 3 15 
3. zu Auf= und Umzügen . . .3"—- 20 — 
4. zum Gebrauch von Trommeln und Musik und Mitführung von Fah nen bei 
Beerdigungen von Mitgliedern. sowie zur Veranstaltung von Reveille und «-" 
Zapfenstretch .. . ... Z-——s -15— 
5. zum Abhalten öffentlicher Schieß- usw. Feste 3 — — 30 — 
6. zum Auszug von Schützengesellschaften mit Waffen nach außersächsischen 
Orten und umgekehrt zum bewaffneten Zuzuge oder Durchzuge nichtsächsischer E 
Schützengesellschaften nach oder durch Sachsen 10 — 30 — 
b) Verleihung der juriftischen Persönlichkeit, sowie Entziehung der Rechtsfähigkeit, 
Einspruchverfahren nach § 61 Absatz 2 des B. G.-B., behördliche Auflösung 
einer Genoffenschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ einer Aktien- » 
gesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien 5 — 100 — 
i- 
s 
. 
51. Vermögensverwaltungen (insbesondere von Stiftungsmassen). 
– 50 1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.