Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
1. Stück vom Jahre 1906.
Inhalt: Nr. 1. Bekanntmachung, die weitere Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom 14. Juni 1900 betr.
S. 1. — Nr. 2. Bekanntmachung, die Festsetzung des Betrags der für die Naturalverpflegung der
Truppen im Jahre 1906 zu gewährenden Vergütung betr. S. 2. — Nr. 3. Bekanntmachung, die ander-
weite Feststellung der Wahlbezirke für die Evangelisch-lutherische Landessynode betr. S. 2. — Nr. 4. Gesetz,
betr. eine Abänderung der Revidierten Gesindeordnung für das Königreich Sachsen in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 31. Mai 1898. S. 6. — Nr. 5. Verordnung, einige Anderungen der Anlagen der
Verordnung zur Ausführung der Grundbuchordnung vom 26. Juli 1899 betr. S. 7. — Nr. 6. Verord-
nung, die Abgabe stark wirkender Arzneimittel betr. S. 10.
Nr. 1. Bekanntmachung,
die weitere Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom 14. Juni 1900
betreffend;
vom 27. Dezember 1905.
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In Ergänzung der Bekanntmachungen, die Ausführung beziehentlich weitere Ausführung
des Reichsstempelgesetzes vom 14. Juni 1900 betreffend, vom 30. Juni, 5. Sep-
tember 1900 und 5. Oktober 1901 wird bekannt gemacht, daß auch das Steneramt
Kamenz mit dem Verkaufe von Reichsstempelmarken zu Schiffsfrachturkunden beauftragt
worden ist.
Dresden, am 2 J. Dezember 1905.
Finanzministerium.
Dr. Rüger.
Naumann.
Ausgegeben zu Dresden den 24. Jamar 1906. 1