Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

Wohnort: 
Steuerbezirk: 
Auszug aus dem Perzeichnisse D der Gemeinde 
Name des Besitzers usw.: 
Dessen Stand und Beruf: 
Allgemeine Bezeichnung des Besitztums (bei Teilhabern unter Angabe des Anteilverhältnisses): 
Brand-Kat.-Nr.: 
oder 
Straße u. Haus-Nr.: 
öteuerbez.: 
  
Dasern das Besitztum in Grundstücken 
besteht, die vom Besitzer nicht zu 
  
  
  
Dafern das Besitztum 
in gewerblichen Betriebsstätten 
  
  
Schätzung 
des gemeinen Werts 
  
. . Etwai 
Zwecken des Gewerbes oder Handelss oder Handelsniederlassungen des ¶des in dem Land. Etwaige 
benutzt werden, des Besitzers besteht, des etwaigen oder Forstwirt— besondere 
n nbonbrrrrrsht ——————— — — Ein- Grund= schafts= oder Ge- 
bei land= oder forstwirtschaft- bei naähere Bezeichnung Angabe, wieviel Ar- vermögens, werbebetriebe an- Bemerkungen 
lich benutzten Grundstücken: Gebäuden: der gewerblichen beiter, Arbeiterinnen, kommens soweit es gelegten, nicht von zur 
D##ngabe des Angabe, ob die Angabe des Betriebsstätte oder, Gesellen, Werkführer, aus dem nicht von der Grundsteuer Erlänterun 
Flächengehalts Grundstücke vomMietertrags Handelsniederlassung] Handlungsgehilfen vesitzume der Grund betroffenen Flanterung 
a) Felder Besitzer selbst -mt Einfschiuß,, unter Angabe des und andere Hilfs- esitztume steuer be Anlage= und der 
b) Wiesen, höder sur desen keron besiber Gegenstandes der personen in dem Be- troffen ist Betriebskapitalss 
ch Teiche. worneneue Vennensg wor. Fabrikation, des triebe ständig be- 4# 3 » Schätzung 
4) Holzungen, oder verpachtet behaltenen., Gewerbe- oder schäftigt werden und durch die Gemeindebehörde 
2 — 1 sind Gebäudeteile Handelsbetriebes wieviel von jeder Art (bei Teilhabern anteiliger Betrag) 
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Etwaige Bemerkungen der Bezirkssteuereinnahme: 
  
  
Gefertigt bei der Königlichen Bezirkssteuereinnahme 
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