Full text: Haupt-Sachregister zum Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen auf die Jahre 1818 bis 1907. (73a)

Vorwort. 
Nach dem Erscheinen der letzten Ausgabe des Haupt-Sachregisters zum Reichsgesetz- 
blatte von 1867 bis 1906 im vorigen Jahre ist uns aus verschiedenen Kreisen die Anregung 
zugegangen, auch für das in unserem Verlage erscheinende Gesetz= und Verordnungsblatt für das 
Königreich Sachsen ein solches Register zu den bisherigen Jahrgängen herauszugeben um damit 
eine wesentliche Hilfe und Erleichterung bei Benutzung der Gesetzsammlung für alle Bezieher 
zu schaffen. 
Mit Rücksicht darauf, daß ein Register lediglich für das Gesetz= und Verordnungsblatt, 
einschließlich der Nachträge, nur bis zum Jahre 1861 vorhanden war, haben wir die schwierige 
Arbeit unternehmen lassen und übergeben sie den Beziehern des Gesetzblattes in der Erwartung, 
daß sie allgemein willkommen sein wird. 
Der Charakter des Werkes als Register erforderte es, daß auch alle außer Kraft getretenen 
Verordnungen usw. Aufnahme fanden; es ist aber, soweit tunlich, in diesen Fällen die Gesetz- 
blattstelle angegeben worden, wo eine teilweise oder gänzliche Aufhebung erfolgt ist. 
Dresden, den 30. Okttober 1908. 
C. C. Meinhold & Szähne.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.