Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. (77)

— 119 — 
fühlbar) kann keine Spur mehr wahrgenommen werden und der Körper ist gegen 
jede Berührung unempfindlich. Auch wird durch Anrufen oder eine sonstige An— 
regung eine Anderung in den Gesichtszügen oder irgendeine andere Bewegung des 
Körpers nicht veranlaßt. 
Kurze Zeit nach dem Tode sind die Glieder schlaff, das Gesicht wie auch der 
übrige Körper erscheinen bleich, die Wangen und Schläfe eingefallen, die Nase 
und das Kinn spitz. Die Haut fühlt sich kalt an, und zwar erkalten in der Regel 
zuerst Gesicht, Hals und Glieder und danach Brust und Unterleib. 
Die auseinandergezogenen Augenlider schließen sich nicht wieder, die Augen 
selbst sind gebrochen, zurückgesunken. 
Der Mund steht offen und der Unterkiefer sinkt, wenn er an den Oberkiefer 
angedrückt wird, wieder herab. 
Die fleischigen Teile, mit denen der Körper aufliegt, namentlich die Hinter- 
backen und die obere Rückengegend, zeigen sich plattgedrückt. 
An verschiedenen Stellen des Körpers, insbesondere am Rücken, Gesäß und 
der hinteren Fläche der Oberschenkel werden verwaschene blaurote Flecken (Toten- 
flecken) sichtbar. 
Einige Stunden nach erfolgtem Tode beginnen die Augen sich zu trüben und 
glanzlos zu werden und tritt die sogenannte Leichenstarre ein; der Körper wird 
dann steif, starr, die Glieder lassen sich in den Gelenken nicht oder nur wenig biegen, 
und die Muskeln fühlen sich derb und fest an. 
Von diesen Erscheinungen ist jedoch keine für sich allein ein sicheres Zeichen des 
Todes, sondern nur dann, wenn sie sämtlich oder wenigstens die meisten derselben 
vorhanden sind, kann mit größter Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß der 
Tod eingetreten ist und es sich nicht um Scheintod handelt. 
Die einzig sicheren Zeichen des wirklich erfolgten Todes sind die Zeichen der 
Fäulnis, welche je nach der Körperbeschaffenheit des Verstorbenen, der Art der dem 
Tode vorausgegangenen Krankheit, den Witterungsverhältnissen usw. früher oder 
später, in der Regel aber schon am zweiten Tage nach dem Tode sich einstellen, 
und zwar um so früher, je länger die Leiche auf dem Sterbelager liegen bleibt. 
Das früheste dieser Zeichen ist der bekannte eigentümliche Leichengeruch. Dann 
zeigen sich, besonders am Unterleibe, grüne oder braun= oder schwarz-grüne Flecken 
und der Unterleib selbst schwillt auf, die Gesichtszüge verändern sich, aus dem Munde, 
der Nase, dem After usw. fließt mißfarbige, übelriechende Flüssigkeit aus, und die 
Oberhaut löst sich stellenweise in leicht zerreißlichen, mit mißfarbiger Flüssigkeit ge- 
füllten Blasen ab.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.