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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
17. Stück vom Jahre 1911.
Inhalt: Nr. 73. Bekanntmachung, einen Nachtrag zur Verwaltungsordnung der Staatseifenbahnen betr.
S. 251. — Nr. 74. Verordnung, die Beförderung von Petroleum in Kastenschiffen auf der Elbe betr.
S. 252. — Nr. 75. Verordnung zur Abänderung der Verordnung, die Sicherung der Theater, Zirkus-
gebäude, öffentlichen Versammlungsräume und Warenhäuser gegen Feuersgefahr betr.; vom 1. Juli 1909.
S. 254. — Nr. 76. Verordnung über die Einrichtung, den Geschäftsgang und das Verfahren des Landes-
versicherungsamtes. S. 255. — Nr. 77. Verordnung, betr. die Gebühren der Rechtsanwälte im Ver-
fahren vor dem Landesversicherungsamte. S. 262.
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Nr. 73. Bekanntmachung,
einen Nachtrag zur Verwaltungsordnung der Staatseisenbahnen
betreffend;
vom 16. November 1911.
Zur Verwaltungsordnung der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen vom
16. November 1909 (G.= u. V.-Bl. S. 618 flg.) wird folgender
Nachtrag
mit sofortiger Gültigkeit erlassen:
1. In § 2 Absatz 1 Punkt m werden die Worte „die Gewährung von außer-
ordentlichen Belohnungen und einmaligen Unterstützungen, soweit diese im Laufe
eines Jahres für dieselbe Person den Betrag von 300 .M übersteigen“ gestrichen.
2. Die Punkte n und o von § 2 Absatz 1 werden gestrichen. Die Punkte p, ,
r, s, t, u und v ebendaselbst erhalten die Bezeichnung n, o, p, d, r, §s und t.
3. §#2 Absatz 1 Punkt u (neus) erhält am Schlusse von dem Worte „desgleichen“
ab folgende Fassung: „desgleichen zur Verfügung über das im Enteignungsverfahren
erworbene Land sowie über Grundstücke, die auf Grund eines genehmigten Ent-
eignungsplanes freihändig erworben worden sind, bis zum Abschluß des Enteignungs-
verfahrens“.
Ausgegeben zu Dresden, den 31. Dezember 1911. 41