Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

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) im Falle der Minderjährigkeit eine Erlaubnisbescheinigung des Vaters oder 
sonstigen gesetzlichen Vertreters, 
9) ein Ausweis über die Staatsangehörigkeit, 
h) eine von dem Bewerber selbst verfaßte und geschriebene Darstellung des bis- 
herigen Lebensganges mit genauen Angaben über Geburts= und Wohnort, 
Bekenntniszugehörigkeit, persönliche Verhältnisse (auch gegenwärtigen Stand 
und Wohnort des Vaters), Bildungsgang und etwa bekleidete öffentliche oder 
nichtöffentliche Stellungen (Ort und Dauer derselben). 
Außerdem haben die Bewerber bis zu einem vom Prüfungskommissare nach 
Eingang der Meldungen zu bestimmenden Tage an selbstgefertigten Arbeiten ein- 
zusenden: 
a) zeichnerische Studien (Pflanze, Tier, Landschaft), die eine klare und sichere 
Auffassung der Form bekunden; 
b) malerische Studien von Stillleben, Gewandstücken, Innenräumen und land- 
schaftlichen Motiven in verschiedenen Techniken; 
c) Kopf-, Akt= und Kostümstudien vor dem lebenden Modell und aus dem Ge- 
dächtnisse (in verschiedenen Techniken), die neben klarer Auffassung der Ge- 
samterscheinung und der Bewegung Vertrautheit mit dem anatomischen Bau 
des menschlichen Körpers erkennen lassen; 
c) Stilstudien, die in vergleichenden Skizzen einfachster Art, von den Kultur- 
sormen der Heimat und Gegenwart ausgehend, die Eigenart der verschiedenen 
Stilformen dartun. Bewerber für das Lehramt an gewerblichen Schulen 
haben Stilstudien einzusenden, die den Einfluß des Materials, der Technik, 
des Zweckes und der Formengesetze darlegen; 
e) einfache Entwürfe nach freier Erfindung oder in Anlehnung an gute Vorbilder, 
die Verständnis für die Arbeitsweisen graphischer Künste (einschließlich orna- 
mentaler Schrift) sowie für elementare Techniken des Kunsthandwerks (in 
Papier, Holz, Metall u. dergl.) aufweisen; 
1) einige Blätter im Charakter des Wandtafelzeichnens nach Natur= und Kultur- 
formen in malerischer oder zeichnerischer Darstellung; 
g) Nachweise über eingehende Studien im geometrischen Zeichnen, im Projektions— 
und im perspektivischen Zeichnen (einschließlich der Schattenkonstruktion) auf 
praktischer Grundlage. 
Bewerber, die eine Verwendung an gewerblichen Schulen erstreben, haben 
überdies einige nach eigenen Entwürfen für die Praxis ausgeführte einfache Arbeiten 
vorzulegen. 
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