Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

kanzlei, dem Chiffrierbureau des Auswärtigen Amts, den Gesandtschaften und 
Konsulaten sowie der Stellen der Diätare und des vierten Teiles der etatmäßigen 
Sekretäre der Geheimen Kanzlei des Auswärtigen Amts. 
’l — B. Unterbeamte. 
Botenmeister 
Hausinspektoren (soweit sie zu den Unterbeamten gehören), 
Aufseher (Magazin-, Bau= und andere Aufseher), 
Diener (Bureau-, Haus-, Kanzlei-, Laboratorien-, Kassen= und 
andere Diener und Boten), 
Präparatoren, it Asnahme 1 
Hauswart, Hausmänner und Hausknechte, # retn m ieser 
Kastellane, rt bei den 
Ofenheizer, Gesandtschaften 
Portiers, Pförtner, Türsteher, und Konsulaten. 
Wächter und Nachtwächter, 
Wärter (Arrestwärter, Aufwärter, Bahn-, Brückenwärter, Haus- 
aufwärter, Kasernen-, Kranken-, Lampen-, Lauf= Lazarett- 
und andere Wärter), 1 
  
II. Reichsamt des Innern.) 
1. Kaiserliches Statistisches Amt und Schiffsvermessungsamt: 
Mittlere Beamte. 
Sekretariatsassistenten“) mindestens zur Hälfte. 
2. Kaiserliches Gesundheitsamt: 
Unterbeamte. 
Hofinspektor. 
3. Kaiserliche Biologische Anstalt für Land= und Forstwirtschaft: 
Unterbeamte. 
Materialienverwalter. 
  
*) Im Abschnitt II sind die Stellen, die den Militäranwärtern usw. vorbehalten, aber 
regelmäßig nur im Wege des Aufrückens oder der Beförderung zugänglich sind, mit einem“ 
bezeichnet. Stellen, die nur den anstellungsberechtigten Deckoffizieren und den Militäranwärtern 
der Marine vorbehalten sind, sind mit einem # bezeichnet. 
**) Die Sekretariatsassistenten bilden nicht den Übergang zu den Sekretärstellen.
	        
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