Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

— 499 — 
  
  
Ort: 
Steuerbezir: 
H. 
Wehrbeitrags-Einnahmebuch 
für 
das Rechnungsjahr 191 
Dieses Buch enthält Blätter. 
.................. ,am 191 
(Namennnnnn.. -- 
(Dienststellung) 
Anleitung. 
1. Das Einnahmebuch ist unter Einfügung des für den Zeitraum des Rechnungsjahrs voraussichtlich not— 
wendigen Papiers je nach seinem Umfange zu broschieren oder in einfachen Pappband einzubinden 
sowie mit fortlaufenden Blattzahlen zu versehen. 
2. Die Eintragungen erfolgen bis zum Schlusse des Rechnungsjahrs unter fortlaufender Nummer. 
3. Das Buch wird monatlich und am Schlusse des Rechnungsjahrs — am 31. März jedes Jahres — 
abgeschlossen, aber fortlaufend bis zum Jahresschluß aufgerechnet.
	        
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