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Anlage E.“)
Zivilversorgungsschein.
Der (Vor= und Familienname, letzte Stellung in einem der Schutzgebiete) ist gegenwärtiger
Zivilversorgungsschein nach
einer aktiven Militärdienstzeit b0on Jahren Tagen
einer weiteren Dienstzeit bei der Zivilberwaltung
in den Schutzgebieten (Polizei-, Grenz-, Zoll-
aufsichts-, Stations-, Expeditions= oder Sanitäts-
dienst)t ovvvv. - -
mithin nach einer Gesamtdienstzeit von. . .. - -
erteiltworden.
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienst bei den
Reichsbehörden, den Staatsbehörden aller Bundesstaaten und
den Kommunalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen Staats-
angehörigkeit er seit 2 Jahren besitzt,
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt.
Der Inhaber bezieht eine Pension odv# 44% monatlich.
N., den ten 19
(Stempel.) (Behörde, die über den Anspruch auf den
Zivilversorgungsschein entschieden hat.)
Alter:i: Jahre.
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.)
*) Die oben erwähnte Dienstzeit bei der Zivilverwaltung in den Schutzgebieten wird der aktiven
Militärdienstzeit gleicherachtet. Bei einer Gesamtdienstzeit von mindestens 8 Jahren ist daher der
Zivilversorgungsschein mit rotem Umschlag zuständig. Im übrigen siehe die Fußnote auf Anlage A.