Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
33. Stück vom Jahre 1914. 
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 120. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 16. Oktober 1914, das Aus- 
scheiden der Stadtgemeinden Zittau, Freiberg, Meißen und Bautzen aus ihren Bezirks- 
verbänden und die Erweiterung der Bezirksaufgaben betr. S. 497. — Nr. 121. Verord- 
nung zur Ausführung der Maß= und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908. S. 498.— 
Nr. 122. Verordnung über die Zuwachssteuer. S. 503.— Nr. 123. Gesetz, die Wähler- 
listen für die Wahlen zur II. Kammer der Ständeversammlung betr. S. 505. — Nr. 124. 
Verordnung, die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen mit Militär- 
anwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins im Königlich Sächsischen Staatsdienste betr. 
S. 505. — Berichtigung. S. 506. 
  
Nr. 120. Verordnung 
zur Ausführung des Gesetzes vom 16. Oktober 1914 (G.= u. V.-Bl. S. 471), 
das Ausscheiden der Stadtgemeinden Zittau, Freiberg, Meißen und Bautzen 
aus ihren Bezirksverbänden und die Erweiterung der Bezirksaufgaben 
betreffend; 
vom 3. Dezember 1914. 
8 1. Mit dem 1. Januar 1915 scheiden die Stadtgemeinden Zittau, Freiberg, 
Meißen und Bautzen aus den gleichnamigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks- 
verbänden aus und bilden gesonderte Stadtbezirke im Sinne von § 2 der Verordnung 
zur Ausführung des Gesetzes über die Organisation der Behörden für die innere Ver- 
waltung usw. vom 20. August 1874 (G.= u. V.-Bl. S. 113). 
8 2. Soweit im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Innern für die ge- 
sonderten Stadtbezirke besondere Bestimmungen erlassen worden sind, finden sie auf 
die Städte Zittau, Freiberg, Meißen und Bautzen entsprechende Anwendung. Ins- 
besondere gilt dies von den §§ 27 und 30 der in § 1 bezeichneten Ausführungsver- 
ordnung. 
§ 3. Wegen der Umbildung der beteiligten Bezirksversammlungen und wegen 
der Neuwahlen zu den Kreisausschüssen und den Verbandsversammlungen zu Dresden 
  
Ausgegeben zu Dresden, den 21. Dezember 1914. 81
	        
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