Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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epischen und dramatischen Werken ist das Verständnis durch die Betrachtung der 
Grundgedanken, des Aufbaues der Dichtung und der Charaktere der handelnden 
Personen zu vertiefen. 
(:) Von umfangreicheren Stücken oder selbständigen Schriftwerken sind in der 
Klasse nur ausgewählte Abschnitte zu lesen; das übrige ist der häuslichen, nach be- 
stimmten Gesichtspunkten vorzunehmenden Lektüre zuzuweisen und darnach in der 
Klasse zusammenfassend und vertiefend zu besprechen. 
(s) Der Unterricht in der Literaturgeschichte, der die Beziehung zu den kulturellen, 
politischen und sozialen Verhältnissen der Zeitabschnitte zu wahren hat, kann nur die 
Höhenzüge der Entwickelung und ihre charakteristischen und bedeutenden literarischen 
Erscheinungen und Persönlichkeiten behandeln und hat sein wichtigstes Ziel in der Be- 
fähigung der Schüler zu denkender und fühlender Vertiefung in die dichterischen Kunst- 
werke. Die literarischen Strömungen und Erzeugnisse anderer Völker sind nur in- 
soweit heranzuziehen, als sie die deutsche Literatur in höherem Maße beeinflußt haben 
(Beziehung zum fremdsprachlichen Unterrichtel). Alles Übermaß an Einzelheiten, 
Namen, Zahlen, Büchertiteln ist zu vermeiden. 
(2) Auf orthographische, grammatische und stilistische Schulung ist in den 
Klassen VII bis IV ganz besonderes Gewicht zu legen. In den oberen Klassen 
dürfen mangelhafte Rechtschreibung und gröbere Verstöße gegen die Regeln der 
Grammatik und des Stiles nicht mehr vorkommen. 
(no) Die Sprachlehre, welche die allgemeine Grundlage auch für die Unterweisung 
in den Fremdsprachen schafft und die Beziehung zu diesen tunlichst beachten muß, 
hat sich vor allem an die Sprache des täglichen Lebens und an die Lektüre anzu- 
lehnen und aus planmäßig ausgewähltem typischen Sprachstoffe vorwiegend in ent- 
wickelndem Verfahren die Erkenntnisse zu gewinnen. Sie hat Bildung des Sprach- 
gefühles und des Sprachverständnisses, Erwerbung fester Maßstäbe für die Beurteilung 
des eigenen und fremden Ausdruckes, Sicherheit im richtigen Sprachgebrauche und 
Vermeidung aller entbehrlichen Fremdwörter beharrlich in allen Klassen anzustreben, 
nicht minder Sinn und Verständnis für die Eigenart und Schönheit, Kraft und Bild- 
samkeit der deutschen Sprache und für das in ihr bewahrte Kulturleben zu wecken, 
insonderheit auch die Einsicht in die den grammatischen Formen zugrunde liegenden 
psychologischen Verhältnisse zu erschließen. — Ein gutes Sprachlehrbuch soll sich in 
den Händen der Schüler befinden. 
(11) Der Unterricht in der Rechtschreibung hat auf die Sprachlehre Rücksicht zu 
nehmen. Damit die Schüler in der Rechtschreibung und Zeichensetzung volle Sicher- 
heit erlangen, sind sie mit Ernst anzuhalten, strenge Selbstzucht zu üben und bei allen
	        
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