Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

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)SZementbeton. 
Bei der statischen Berechnung, bei Ermittelung der Beanspruchungen der Bau- 
stoffe und bei der Ausführung sind die vom Ministerium des Innern herausgegebenen 
„Bestimmungen über die Ausführung von Bauwerken aus Beton“ zugrunde zu 
legen, denen mit geringfügigen Anderungen die entsprechenden Bestimmungen des 
deutschen Ausschusses für Eisenbeton vom Oktober 1915 zum Muster gedient haben. 
Der in § 3 dieser Bestimmungen geforderte Nachweis muß erbracht werden, 
sofern die statischen Berechnungen höhere Druck-Beanspruchungen des Betons er- 
geben, als die nachstehend aufgeführten: 
  
  
Zulässige Druck- 
Beanspruchungen bei 
i,· Herstellung der 
Kleinschlag Mischung mit Maschinen 
Raumteile 
  
Portland- 
  
  
  
Zement Kiessand (Naturstein) kaslem 
„ **4k 
1 6 8 10 
1 5 7 14 
1 4 5 18 
1 3 4. 20 
  
l 
Die nach dieser Zusammenstellung zulässigen Beanspruchungen sind um ein Viertel 
zu verkleinern, wenn die Mischung mit Hand anstatt mit Maschine erfolgt und um 
ein Drittel zu verringern, wenn an Stelle des Kleinschlags aus Naturstein größere 
Kiesel Verwendung finden. 
g) Eisenbeton. 
Bei der statischen Berechnung, bei Ermittelung der Beanspruchungen der Bau— 
stoffe und bei der Ausführung sind die vom Ministerium des Innern heraus— 
gegebenen „Bestimmungen über die Ausführung von Bauwerken aus Eisenbeton“ 
zugrunde zu legen, denen mit geringfügigen Anderungen die entsprechenden Be- 
stimmungen des deutschen Ausschusses für Eisenbeton vom Oktober 1915 zum Muster 
gedient haben. 
 
	        
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