— VIII —
Ausstellung.
Tag
der
Ausgabe.
Inhalt.
.Nr.
Seite.
28.
10.
II.
1I.
II.
16.
16.
16.
18.
22.
25.
Okt.
.Nov.
.Nov.
Nov.
.Nov.
Nov.
Nov.
Nov.
Nov.
dov.
Nov.
Nov.
Nov.
Nov.
Nov.
. Dez.
. Dez.
14.
14. Nov.
14.
23.
14.
14.
14.
14.
18.
Nov.
Nov.
Gesetz über die Gewährung einer außerordentlichen Auf—
wandsentschädigung an die Mitglieder der Stände—
versammlung
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Vornahme
einer Viehzählung am 1. Dezember 1916 betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern zur weiteren Aus-
führung des Versicherungsgesebes für Angestellte
vom 20. Dezember 191171
Anweisung des Ministeriums des I Innern zu den Ausführungs-
bestimmungen des Bundesrates vom 8. Juli 1916 zum
Kapitalabfindungsgesetze vom 3. Juli 1916 (R.=
G.-Bl. S. 680) ..
Verordnung des Ministeriums des Innern, Verbot der Auf—
forstung von Feld- und Wiesenflächen betr.
Gesetz, enthaltend ein vorläufiges Verbot der Veräußerung
von Kohlenbergbaurechten und einiger hiermit zu-
sammenhängender Handlungen
Gesetz über die Wahl von stellvertretenden Mitgliedern der
Kreisausschüsse
Gesetz über die Hinausschiebung der Wahlen zu den Bezirk -
versammlungen
Gesetz über die weitere Hinausschiebung der Gemeinde-
wahlen
Gesetz über das Verhältnis des staatlichen Elektrizitäts-
unternehmens zu bestehenden Eleltrizitätsunterneh—
mungen .
Allerhöchste Verordnung über die Emichtuns eines Lande s-
elektrizitätsrates.
Bekanntmachung des Finanzministeriums, die Errichtung der
Direktion der staatlichen Elektrizitätswerke betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern, die am 1. Dezember
1916 vorzunehmende Volkszählung betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern über die Abgabe,
den Erwerb und die Wiederverwendung gebrauchter
Verbandstoffe .
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen
über die Besatzung der Schiffe während des Kriegs
Bekanntmachung des Finanzministeriums, die Errichtung einer
Oberleitung der staatlichen Braunkohlenwerke
betr.
Verordnung der Ministerien des I Innern und der Finanzen zur
Ausführung des Gesetzes über das Verhältnis des staat-
lichen Elektrizitätsunternehmens zu bestehenden
Elektrizitätsunternehmungen .
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