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Bericht an eine höhere Behörde über ein Rechtsmittel oder ein
Gesuch, über welches sie zu entscheiden hat, ..
wenn aber mit dem Bericht ein Gutachten zu verbinden ist,
Bericht an eine höhere Behörde, der über eingeforderte Akten
bei deren Einsendung erstattet wird,
Benachrichtigung eines Beteiligten vom bevorstehenden Be—
richtsabgange ......
Entscheidung über eine Beschwerde oder eine sofortige Be—
schwerde oder ein Gesuch.. ... ...
Anmerkungen.
1. Die unter Nr. 26 bis 29 vorgesehenen Gebühren
werden bei einer Beschwerde nicht erhoben, wenn
diese ihrem vollen Umfang nach begründet ge—
funden worden ist. Hat sie sich nur auf den Kosten—
ansatz bezogen, so kann nach Ermessen des Be—
schwerdegerichts die Erhebung der Gebühren auch
dann unterbleiben, wenn die Beschwerde nur zum
Teil für begründet erklärt wird.
2. Hat eine Handelskammer Beschwerde gegen eine Ver—
fügung eingelegt, durch die über einen von ihr zur
Berichtigung oder Vervollständigung des Handels—
registers oder zur Verhütung einer unrichtigen Ein—
tragung gestellten Antrag entschieden worden ist, so
kann nach Ermessen des Beschwerdegerichts die Er—
hebung von Gebühren auch dann unterbleiben,
wenn die Beschwerde völlig unbegründet gefunden
wird.
30. Vornahme einer Handlung außerhalb der Gerichtsstelle eine Zu-
satzgebühr von.. ..... .. . . ...
Anmerkung.
Die Zusatzgebühr wird nicht erhoben,
a) wenn das Gericht von Amts wegen beschlossen hat,
die Handlung außerhalb der Gerichtsstelle vorzu—
nehmen;
b) wenn dem Beamten Tagegelder zu zahlen sind;
1 —577,
1 10./.
1.7.
**2
3 150.7.
3 —15 .