Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

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a) Untersuchung auf allgemeine Fehlerlosigkeit 
1. großer Haustiere (Tiere des Pferdegeschlechtes; 
Rinder, im Alter von über 2 Jahren) . . das Stück 5—20.K#, 
. kleiner Haustiere — 32—10 , 
von Geflüsel - 1—3 -; 
b) n’ auf bestimmte Mängel, Eigenschaften usw. 
1. großer Haustier deas Stück 5—10 .#%, 
2. kleiner Haustiere 1—5 -, 
3. von Geflüsel 1—3 
10. Untersuchung einer größeren Anzahl von Tieren anf ihren allgemeinen Gesund- 
heitszustand 
a) bei großen Tieren für das erste Stück 2 %, 
und für jedes weitere Stück 1 
b) bei kleinen Tieren für das erste Stück . . . . . . . 0,00 = 
und für jedes weitere Stück 0,25 = 
J) bei Geflügel bis zu 100 Stück 59)5—10 -, 
für jede weitere 1—50 Stücck 0PP0.5— 1 
11. Schätzung des Wertes von Haustieren 
a) eines großen Tiree 3— 6.K 
b) eines kleinen Tirers . 1,5—3 
Jedes weitere Tier die Hälfte des Einheitssatzcs. 
Auf Schätzungen zum Zwecke der staatlichen Viehversicherung und der 
Seuchenentschädigung finden ausschließlich die hierüber erlassenen Bestim- 
mungen Anwendung. 
12. Offnung der Leiche eines Tieres einschließlich Aufnahme einer Niederschrift 
a) bei großen Tieerr 5P—20fK·; 
b) bei kleinen Tkeiren 2—10 -; 
c) bei Geflselld 1— 3 
Für jedes weitere Tier desselben Besitzers die Hälfte. 
Für die Beschau von Schlachttieren (Schlachtvieh= und Fleischbeschau, 
einschließlich Trichinenschau) sind die jeweils geltenden Gebühren für die 
tierärztliche Beschau von Schlachttieren in Ansatz zu bringen. 
13. Eine nicht unter Nr. 12 fallende Untersuchung von Fleisch und 
tierischen Nahrungsmitteln, einschließlich Ausstellung eines Be- 
fundschennes 53—6 K. 4
	        
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