Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

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Nr. 68. Bekanntmachung, 
einen Nachtrag (2) zur Besoldungsordnung betreffend; 
vom 31. August 1918. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund der von der Regierung mit den 
Ständen getroffenen Vereinbarungen anliegender Nachtrag zu den Zusammen— 
— stellungen A, B und C der Besoldungsordnung in der mit der Bekanntmachung 
vom 31. August 1914 (G.= u. V.-Bl. S. 381) veröffentlichten Fassung bekannt 
gemacht. 
Dresden, den 31. August 1918. 
Die Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts, 
des Innern, der auswärtigen Angelegenheiten, 
der Finanzen und der Justiz. 
Dr. Beck. Dr. Heinze. 
Für den Minister Für den Minister Für den Minister 
des Innern: der auswärtigen Angelegenheiten: der Finanzen: 
Dr. Schelcher. v. Leipzig. Dr. Schroeder. 
Hähnert. 
Nachtrag (2) zur Besoldungsordnung. 
Zur Zusammenstellung A. 
Bei 
Gruppe 1, Ziffer 4 und Gruppe 2 
werden die Worte „Freie Station“ ersetzt durch „Freier Hausunterhalt“. 
Gruppe 3. 
Bei den Ziffern 1 bis 6 werden sämtliche Stellenbezeichnungen sowie die dazu 
gehörigen Angaben und Bemerkungen gestrichen. 
Bei Ziffer 7 werden die Worte „Freie Station“ ersetzt durch „Freier Haus- 
unterhalt“. 
Zwischen den Gruppen 3 und 4 wird folgende neue Gruppe eingeschaltet:
	        
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