Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

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„Gruppe  31.
1200  —  1275—  1350  —  1425—  1500  M.
Aufrückung  nach  je  3  Jahren.
Wegewärter  bei  den  Staatsforsten  (Kap.  1).
Bahnwärter,  Rottenführer,  Wächter  bei  den  Staatseisenbahnen  (Kap.  16).
Wirtschafterinnen,  Geschirrführer  bei  den  Landesanstalten  (Kap.  70).
Ständige  Vorarbeiter  beim  Großen  Garten  usw.  (Kap.  75).
Straßenwärter,  Kanal=  und  Schleusenwärter,  Brückenaufseher  bei  der  Straßenund
  Wasserbauverwaltung  (Kap.  79).

Die  Straßenwärter  und  der  Brückenaufseher  Grasnutzung,  der  Kanal=  und
Schleusenwärter  Nutzung  von  Feld-  und  Wiesenland."

Gruppe  4a.
Ziffer  1  erhält  folgende  Fassung:
„Kanzlisten,  Kanzlistinnen,  Maschinenschreiberinnen,  Eisen  bahngehilfinnen,
Fernsprechbeamtinnen."  ·
Bei  Ziffer  5  wird  in  der  Bemerkung  das  Wort  „Holzdeputat“  in  „Holzgebührnis“
geändert.
Gruppe  4b.
Das  Wort  „Kopisten“  wird  in  „Kanzlisten“  geändert.

Gruppe  5a.
Bei  Ziffer  6a  werden  die  Worte  „Unterer  Hausdienstbeamter“  geändert  in:  „Untere
Hausdienstbeamte“.
Gruppe  5b.
Ziffer  2a  erhält  folgende  Fassung:
„Küchenaufseherin  und  Wäschaufseherin  bei  der  Frauenklinik  und  Hebammenlehranstalt
  zu  Dresden,  Oberschwester,  Küchenaufseherin,  Wäschaufseherin
  bei  der  Frauenklinik  zu  Chemnitz  (Kap.  50)“.
In  der  Bemerkung  hierzu  wird  an  Stelle  „Küchenaufseherin“  gesetzt:  „Küchenaufseherinnen“.

Gruppe  11.
Es  wird  geändert:
bei  Ziffer  8:  „Versuchsstation  und  dem  Physiologischen  Institute“  in:  „Versuchssitelle
  und  der  Physiologischen  Anstalt“;
bei  Ziffer  9:  „Drucker“  in:  „Lehrbeistände“;
bei  Ziffer  10:  „Stationsverwalter“  in:  „Anstaltsverwalter“.
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