Die einzelnen Bestimmungen der deutschen Reichsverfassung. 169
des5” Widerspruch gefunden. Dagegen haben derselben
nicht nur die preussische Staatsregierung5® und das preus-
sische Abgeordnetenhaus 59 zugestimmt, sondern es sind auch
die Beschlüsse des norddeutschen Reichstages, welche allein
in dieser Auffassung ihre Rechtfertigung finden 6°, so zahl-
hauptet: ‚‚dass die Kompetenz des Bundes, wie die Bundesverfassung sie be-
grenze, auf Vertrag beruhe, woraus von selbst folge, dass ohne Zustimmung
der Kontrahenten eine Erweiterung der Kompetenz nicht erfolgen dürfe‘‘.
57 Bei Berathung des Gesetzentwurfes über das Oberhandelsgericht wider-
sprach im Reichstag Windthorst- Meppen, Session 1869, Sten. Ber.
pag. 291. 292., bei Beratung des Antrages Miquel, betr. Ausdehnung
der Bundeskompetenz auf dasgesammte bürgerliche Recht, Wagener-Neu-
stettin, von Zehmen, Windthorst-Meppen, Ackermann,l.c.
pag. 450. 454. 458 ff. 651.
58 Erklärung des Regierungskomissars in ‘der Komission des
Herrenhauses für den Gr. zur Lippe’schen Antrag (Session 1869/70, Anlagen
zu den sten. Ber. No. 20), des Justizministers Leonhardt in der
Debatte über diesen Antrag (ib. Sten. Ber. pag. 56), desselben im Abge-
ordnetenhaus, Session 1869/70, Sten. Ber. pag. 725.
59 Annahme des Antrages Miquel: ‚‚die k. Staatsregierung aufzufor-
dern, ihren ganzen Einfluss geltend zu machen, dass im Wege der Bundes-
gesetzgebung die Kompetenz des norddeutschen Bundes auf das gesammte
bürgerliche Recht ausgedehnt werde‘‘ in der 26. und 37. Sitzung der Ses-
sion 1869/70.
60 Es sind dies die folgenden Anträge, welche vom Reichstag angenoınmen
wurden. I. Session 1867. Antrag von Hagke auf Aufnahme vollstän-
diger Urkunden- und Aktenverzeichnisse der öffentlichen Archive der zum
norddeutschen Bunde gehörigen Staaten, Vervielfältigung und Veröffent-
lichung dieser Verzeichnisse durch den Druck von Bundeswegen (Sten. Ber.
pag. 145.). Il. Session 1868. Antrag Graf zu Münster, von Bun-
deswegen die Pflege der vorhandenen Austerbänke und die Frage der künst-
lichen Austernkultur einer eingehenden Erörterung zu unterziehn und zu dem
Ende die nöthigen Erhebungen und Untersuchungen vornehmen zu lassen
(Sten. Ber. pag. 580. 581). III. Session 1869. Antrag von Hagke,
für den Bereich des Bundesgebietes auf dem Wege der Bundesgesetzgebung
eine einheitliche Bestimmung über Eintritt der Volljährigkeit herbeizuführen.
(Sten. Ber. pag. 30.) Antrag Schulze-Delitzsch auf Annahme eines Gesetz-
entwurfes, betreffend die privatrechtliche Stellung von Vereinen. (Sten. Ber.
pag. 1336.) Antrag Grumbrecht, dema. 4 der Verfassung unter No. 9.
hinzuzufügen : desgleichen die Anstalten für die Seeschifffahrt [Leuchtthürme,
Leuchtschiffe, Seetonnen, das Lootsenwesen u. s. w.) (Sten. Ber. pag. 992.)