192 Drittes Kapitel.
e. Die Exemtionen der Hansestädte Bremen und Hamburg
als Freihäfen von dem einheitlichen, von gemeinschaftlicher
Zollgrenze umgebenen Zoll- und Handelsgebiete Deutsch-
lands. RV.a. 34.
f. Die Exemtion Oldenburgs von der als Theil der Ver-
fassung geltenden Vorschrift des Zollvereinigungsvertrages
vom 8. Juli 1867 a. 22, dass Chausseegelder nicht über den
preussischen Tarif von 1828 hinaus erhoben werden dürfen
und zwar dahin, dass es nur verpflichtet ist, die dermaligen
Sätze nicht zu erhöhen.
IL. Eine zweite Reihe der betrachteten Verfassungsvor-
schriften bezieht sich auf die Stellung, welche den Einzel-
staaten in dem Organismus des Reiches eingeräumt ist. Sie
stellen diejenigen Rechte der Einzelstaaten in deren Verhält-
niss zur Gesammtheit fest, welche ihnen auf die Theilnahme
an der politischen Gesammtmacht Deutschlands und auf Mit-
wirkung an der Willensbildung des Reiches zustehn.
1. Auch diese Verfassungs-Vorschriften sind überwiegend
allen Staaten gemeinsame. So insbesondere diejenigen, welche
das Recht aller Einzelstaaten und beziehentlich ihrer Ver-
treter feststellen, mit ihrem Staatsgebiet politisch unterschie-
dene Theile des Bundesgebietes zu sein — RV.a.1; als Mit-
a. auf Anlegung und Konzessionirung von Eisenbabnen im Interesse der
Vertheidigung Deutschlands und des gemeinsamen Verkehrs kraft Reichsge-
setzes ;
b. auf Gestattung des Anschlusses neu angelegter Eisenbahnen an be-
stehende ;
c. auf Ungültigkeit gesetzlicher Bestimmungen oder künftiger Konzes-
sionen, welche Eisenbahnverwaltungen ein Widerspruchsrecht gegen die An-
legung von Parallel- oder Konkurrenzbahnen einräumen, unbeschadet bereits
erworbener Rechte; |
d. auf gesetzliche einheitliche Normirung der Konstruktion und Ausrüs-
tung der für die Landesvertheidigung wichtigen Eisenbahnen ;
e. auf Folgeleistung gegenüber den Anforderungen der Reichsbehörden
in Betreff der Benutzung der Eisenbahnen zu Zwecken der deutschen Landes-
vertheidigung, insbesondere in Betreff der Beförderung des Militärs und Kriegs-
materiales zu einheitlichen, ermässigten Sätzen. RV. aa. 41. 46. 47.