Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

Allgemeine Erörterungen. 13 
lutionen®?;, und die Rede Daniel Websters vom 16. 
Februar!° haben die Gründe für und wider erschöpft — 
der erste mit dialektischer Schärfe und in überall geistreicher 
Wendung, der zweite mit nachdrücklicher Breite und in 
klarer Einfachheit der Beweisführung. Was in der Streitfrage 
später gesprochen und geschrieben wurde, das hat sich auf 
diesen grossen Redekampf und auf die Proklamation Jacksons 
zurückbezogen und was diese an Gründen förderten,das ist 
später wohl verstärkt und ausgefeilt, aber kaum überholt 
worden. 
Die Resolutionen Calhoun’s lauteten: 
„Beschlossen, dass die Völker der einzelnen die 
Vereinigten Staaten bildenden Staaten vereinigt sind als Parteien 
eines konstitutionellen Vertrages'!, welchem das Volk eines 
jeden Staates als ein gesondertes und souveränes Gemeinwesen 
beitrat, indem ein jeder sich durch seine eigene besondere 
Ratifikation verbindlich machte, und dass die Union, dessen 
Band der besagte Vertrag ist, eine Union ist zwischen den 
Staaten, die ihn ratifizirten.“ 
„Beschlossen, dass das Volk der einzelnen so durch 
einen konstitutionellen Vertrag vereinigten Staaten, indem es 
diese Urkunde vollzog und eine Central-Regierung schuf, um 
die mit der Vollziehung der Urkunde beabsichtigten End- 
zwecke zu verwirklichen, dieser Regierung in dieser Absicht be- 
stimmt bezeichnete Gewalten delegirte, um gemeinschaftlich 
ausgeübt zu werden, dergestalt dass gleichzeitig jeder Staat 
für sich selbst sich die übrige Gesammtheit der Gewalten 
vorbehielt, um durch eine eigene besondere Regierung ausge- 
übt zu werden; dass wenn immer die Centralregierung sich 
die Ausübung durch den Vertrag nicht delegirter Gewalten 
\ 
» Calhoun, works, Il pag. 197 ff. 
10 Webster, work, III pag. 448. Erhatdie Rede betitelt: the constitution 
not a conpact between sovereign states. - Sie brachte ihm den Beinamen des 
„great expounder of the constitution“ ein. | 
11 constitutional compact.
	        
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