Allgemeine Erörterungen. 13
lutionen®?;, und die Rede Daniel Websters vom 16.
Februar!° haben die Gründe für und wider erschöpft —
der erste mit dialektischer Schärfe und in überall geistreicher
Wendung, der zweite mit nachdrücklicher Breite und in
klarer Einfachheit der Beweisführung. Was in der Streitfrage
später gesprochen und geschrieben wurde, das hat sich auf
diesen grossen Redekampf und auf die Proklamation Jacksons
zurückbezogen und was diese an Gründen förderten,das ist
später wohl verstärkt und ausgefeilt, aber kaum überholt
worden.
Die Resolutionen Calhoun’s lauteten:
„Beschlossen, dass die Völker der einzelnen die
Vereinigten Staaten bildenden Staaten vereinigt sind als Parteien
eines konstitutionellen Vertrages'!, welchem das Volk eines
jeden Staates als ein gesondertes und souveränes Gemeinwesen
beitrat, indem ein jeder sich durch seine eigene besondere
Ratifikation verbindlich machte, und dass die Union, dessen
Band der besagte Vertrag ist, eine Union ist zwischen den
Staaten, die ihn ratifizirten.“
„Beschlossen, dass das Volk der einzelnen so durch
einen konstitutionellen Vertrag vereinigten Staaten, indem es
diese Urkunde vollzog und eine Central-Regierung schuf, um
die mit der Vollziehung der Urkunde beabsichtigten End-
zwecke zu verwirklichen, dieser Regierung in dieser Absicht be-
stimmt bezeichnete Gewalten delegirte, um gemeinschaftlich
ausgeübt zu werden, dergestalt dass gleichzeitig jeder Staat
für sich selbst sich die übrige Gesammtheit der Gewalten
vorbehielt, um durch eine eigene besondere Regierung ausge-
übt zu werden; dass wenn immer die Centralregierung sich
die Ausübung durch den Vertrag nicht delegirter Gewalten
\
» Calhoun, works, Il pag. 197 ff.
10 Webster, work, III pag. 448. Erhatdie Rede betitelt: the constitution
not a conpact between sovereign states. - Sie brachte ihm den Beinamen des
„great expounder of the constitution“ ein. |
11 constitutional compact.