Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

220 Drittes Kapitel. 
und an deren Versäumung zwar nicht die Ungültigkeit des 
Reichsgesetzes, aber die sonstigen Rechtsfolgen eines Gesetzes- 
und Verfassungsbruches knüpft. 
Der Satz ist daher nach allen Seiten hin unrichtig, dass 
die Frage, ob die Zustimmung des berechtigten Bundesstaates 
nach Alinea 2 an die Zustimmung seiner legislativen Fakto- 
ren gebunden, eine Frage des innern Staatsrechtes der Einzel- 
staaten sei 116, | 
Allerdings würde das juristische Ergebniss mit einer be- 
rechtigten natürlichen Anschauung nicht im Einklange stehn, 
wenn es identisch wäre mit der Behauptung, dass eine Ab- 
änderung der Sondervorschriften des Alinea 2 des Artikel 78 
der Reichsverfassung keine andere Bedeutung für die Landes- 
vertretung des berechtigten Bundesstaates beanspruchen könne, 
als jede andere Aenderung der Reichsverfassung. Das ist 
nicht der Fall. Allein die erhöhte Bedeutung einer solchen 
Verfassungsänderung findet nicht ihren rechtlichen Ausdruck 
in einer anomalen Einwirkung der Landesvertretung auf den 
Gang der Reichsgesetzgebung, sondern in einer erhöhten 
Verantwortlichkeitder Staatsregierung. 
Es ist hierbei nicht die Rede von der Frage, ob das Ver- 
halten der Bevollmächtigten des Einzelstaates im Bundesrathe 
auch gegenüber verfassungsmässig erlassenen Reichsgesetzen 
den Stoff einer Kritik abgeben kann, um das politische Ge- 
sammtverhalten des Landesministerium in Resolutionen, Bitten 
und Beschwerden vor das Forum der Ländesvertretung zu 
ziehn. Auch die Fälle kommen nicht in Betracht, in denen 
116 Die überwiegende Mehrzahl der Schriftsteller ist für diesen Satz und 
seine Folgerungen eingetreten: — Meyer, Staatsrechtliche Erörterungen 
pag. 74. — von Rönne, Verfassungsrecht des d. R. pag. 44. 45. — Rie- 
del, die Reichsverfassungsurknnde pag. 12. 164. — Hauser, die Verf. d. 
d. R. pag. 38. — Allgemeine Zeitung 1871. No. 353. — Wester- 
kamp, Ueber die Reichsvf. pag. 81. — Auerbach, das neue deutsche 
Reich pag. 69 ff. — Dagegen Seydel, Kommentar pag. 267 ff. — Thu- 
dichum, in von Holtzendorff’s Jahrbuch I. pag. 48 Note 1. — Allgem. 2. 
1871. No. 356.
	        
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