Allgemeine Erörterungen. 17
fassungsamendement zu erwirken habe. Allein mit dem Allen
hatten die Grundanschauungen Stdkarolina’s und seiner Partei-
genossen über das rechtliche Wesen der Union einen voll-
ständigen Sieg erfochten. Das Recht der Verfassung nach
Webster’s Sätzen war ihnen gewichen. Es mochte der Zukunft
vorbehalten bleiben, die Folgesätze noch klarer zu entwickeln.
‘Am Schlusse seiner Rede vom 26. Februar 1833 deutete
Calhoun auf die „heimische Institution“ der Stidstaaten hin.
Wie, rief er aus, wenn eine freie Auslegung der Verfassung
Platz greift, wie sie jetzt D. Webster ausübt, sollte alsdann
nicht mit leichter Wendung die Klausel der Verfassung,
welche jedem Staat eine republikanische Regierungsform
verbürgt, dazu verwerthet werden können, um der Union das
Recht auf Abschaffung dieser Institution beizulegen ? Die Frage
ist jetzt in dieser Richtung von keiner Seite gestellt. Aber es
bedarf keiner Sehergabe, um die Gefahr zu erkennen, die eines
Tages hereinbrechen wird, wenn nicht die äusserste Wach-
samkeit entfaltet wird.
In der That hatte die Sklavenfrage lange Zeit einen
für den Bestand der Union bedrohlichen Charakter nicht
angenommen. Die Entwicklung der südlichen und nördlichen
Staaten hielt ungefähr gleichen Schritt. Die sklavenhaltenden
und freien Staaten standen 1812 :9:9, 1819 :11:11. Als
bei der Erhebung Missouri’s zum Staate das Gleichgewicht
beider Theile bedroht wurde, trat der Missouri-Kompromiss
vom 6. März 1820 in das Mittel. Die eigene Bestimmung
Missouri’s zum Sklavenstaat ward anerkannt, Maine als freier
Staat aufgenommen, gleichzeitig aber das Verbot der Sklaverei
in allen Ländern nördlich 36°, 30° ausgesprochen. Damit
waren die weiten Gebiete des ehemaligen Louisiana der freien
Kolonisation überlassen, während der Ausbreitung desSklaven-
gebietes eine feste Grenze gezogen schien.
Diese Grenze war 1845 mit der Aufnahme Florida’s
erreicht. Das Gleichgewicht mit den freien Staaten musste
dem Süden in kurzer Zeit verloren gehn, wenn der Union
nicht weitere Grenzen gezogen wurden. Die herrschende
A. Haenel, Studien I. 2