Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

42 Erstes Kapitel. 
Gesichtspunkt des Vertrages am Stärksten betonend, giebt die 
wichtigsten Rechte der Tagsatzung schlechthin. 
Soweit das Gebiet der Majoritätsbeschlüsse und damit die 
selbständige Rechtssphäre des Staatenbundes reicht, soweit 
erscheinen auch die Einzelstaaten als Glieder eines politischen 
Gemeinwesens und damit in einem Verhältniss der Ueber- 
und Unterordnung. 
In Rücksicht auf die Gesammtheit sind diejenigen Be- 
stimmungen, welche grundlegend die Organisation und Kom- 
petenzen des Bundes bestimmen, und die Beschlüsse dieser 
Organe innerhalb dieser Kompetenzen nicht vertragsmässige 
Bestimmungen, sondern Verfassung und Gesetze, wenn man 
will, Grundstatut und Statuten. Denn sie sind die rechtsver- 
bindlichen Regeln für die Gliederung und Thätigkeit eines 
organischen Ganzen. 
Kurz — auch der Staatenbund ist juristische Person. 
Als solcher vermag er zu handeln ohne jede unmittelbare 
Beziehung auf die Einzelstaaten — überall da, wo er als völ- 
kerrechtliche Persönlichkeit auftritt. Die Kriegserklärung, 
der Friedens- und Vertragsschluss :mit auswärtigen Staaten 
bindet ihn als politische Einheit. In seinen äussern Verhält- 
nissen nannte sich der deutsche Bund eine in politischer Ein- 
heit verbundene Gesammtmacht *!, obgleich er die völkerrecht- 
liche Persönlichkeit der Einzelstaaten nicht aufhlob. Die 
Konfederationsartikel dagegen sprachen die völkerrechtlichen 
Befugnisse ausschliesslich dem Bunde zu und selbst die 
schweizer Eidgenossenschaft von 1815 beliess den Kantonen 
nur einen genau und eng begrenzten Verkehr mit auswärtigen 
Staaten. 
Aber Mitglieder der juristischen Person sind im Staaten- 
bunde immer nur die einzelnen Staaten als solche. Darum 
sind nur sie es, die durch die nach Innen gewandten Vor- 
schriften, Beschlüsse und Massregeln als die verpflichteten und 
‚berechtigten Subjekte erscheinen. Jede direkte Beziehung 
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1“ W.S.A.a.2.
	        
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