Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

Die Verfassungsentwürfe und die Verfassungen. 17 
die zuerst zu a. 12 und dann wiederholt zu a. 16 des Ent- 
wurfes eingebracht wurden.! Sie knüpften an die Stellung 
des Bundeskanzlers an; sie forderten, der erste: „für einzelne 
Zweige der Verwaltung besondere Kommissarien, welche nach 
Massgabe des erhaltenen Auftrages den Bundeskanzler ver- 
treten“, der zweite: „Vorstände der einzelnen Verwaltungs- 
zweige, welche nach dem Inhalte dieser Verfassung zur Kom- 
petenz des Präsidii gehören“; beide machten dann in ihren 
Verbesserungen zu a. 18 des Entwurfes wie den Reichskanzler 
an erster Stelle, so auch diese Kommissarien und Vorstände 
im konstitutionellen Sinne verantwortlich. Aber die Annahme, 
dass sich diese Anträge wenigstens noch auf dem Boden des 
Enntwurfes bewegten, war ein Missverständniss. Denn beide 
setzten Das voraus, was sie freilich zur Gewinnung irgend 
welcher konstitutionellen Verantwortlichkeit voraussetzen muss- 
ten, nämlich dass ein ausserhalb des Bundesrathes stehendes 
und von der preussischen Staatsgewalt verschiedenes Organ 
der vollziehenden Gewalt des Bundes bestünde. 
Und an diesem Punkte, in den Verhandlungen über diese 
beiden Anträge am 26. und 27. März 1867 ist denn die Klar- 
stellung der Grundanschauung erfolgt, welche der Regierungs- 
entwurf über die Organisation der Bundesgewalt hegte. An 
der Hand der Aeusserungen des „Präsidenten der Bundes- 
kommissarien“, des Grafen von Bismarck, 'präzisirt sie sich 
in den folgenden drei Sätzen: 
Selbständige, verantwortliche Organe des Bundes für die 
Vollziehung ausserhalb des Bundesrathes und seiner Aus- 
schüsse giebt es nicht und kann es ohne Verrückung der 
Grundlage des Entwurfes nicht geben.? 
Der Bundeskanzler ist lediglich preussischer, von Preussen 
instruirter Beamter, für dessen Verhalten das preussische 
Ministerium, an erster Stelle der preussische Minister des 
Auswärtigen verantwortlich ist.? 
1 Drucks. Nr. 43 sub 72, Nr. 48 sub 79. ? Sten. Ber. pag. 378. 
388. ® Sten. Ber. pag. 376. 377. 393. 
Haeonel, Studien. II. 2
	        
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