Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

354 $ 23. .Die Budgetlosigkeit. [258 
sind die Einnahmen, einschliesslich ihrer Erhebungskosten, die 
nach Massgabe der Reichsverfassung und der Reichsgesetze 
für Rechnung des Reiches von den Einzelstaaten zu bewirken 
sind und die Zahlungen, die sie an das Reich in Erfüllung ihrer 
reichs-verfassungsmässigen Pflichten zu leisten haben. Freilich 
geschieht dies nicht darum, weil an irgend einem Punkte die 
Bestimmungen der Einzelstaatsverfassungen über das Budget- 
gesetz rechtlich irrelevante, nur „formelle“ Gesetze sind, son- 
dern aus dem Grunde, weil, wie jedes partikulare Verfassungs- 
gesetz das einfache Gesetz, so das Reichsrecht jedes Landes- 
recht bricht. Die verfassungsmässigen Pflichten der Einzel- 
staaten gegen das Reich sind nirgends und an keinem Punkte 
bedingt durch das Landesrecht. Jede partikulare Verfassungs- 
bestimmung, sofern und soweit sie der Erfüllung jener Pflich- 
ten entgegensteht, ist ohne rechtliche Geltung. Nur die aus 
der partikularen Verfassung folgende konstitutionelle Verant- 
wortlichkeit für die Budgetlosigkeit als solche und abgesehn 
von der Rechtmässigkeit der reichsrechtlich geforderten Finanz- 
massregeln bleibt unberührt. 
Unberührt von dieser Modifikation bleibt denn auch das 
letzte Endergebniss, auf welches alle diese Erörterungen 
hinzielen. 
Auch das Budgetgesetz duldet und fordert eine 
rechtliche Konstruktion, die das Gesetz Gesetz im 
vollen, einheitlichen Sinne sein und bleiben lässt. 
Der Versuch, auf das Budgetgesetz gerade den Unterschied 
des Gesetzes im formellen und materiellen Sinne anzuwenden, 
hat geführt und musste führen zu einer Verleugnung oberster, 
unbestreitbarer und mit offenen Gründen nicht bestrittener 
Rechtsgrundsätze über die rechtliche Bedeutung und die recht- 
liche Kraft des obersten Gesetzes des Staates, der Verfassung. 
Es bleibt der Satz auch in seiner Anwendung auf das 
Budgetgesetz bestehn: 
Die Form des Gesetzes hat den Rechtssatz 
zu dem ihr nothwendigen Inhalt. 
  
Druck von Pöschel & Trepte in Leipzig.
	        
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