Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

Das Verordnungsrecht des Kaisers und des Bundesrathes. 77 
In welchem Umfange aber auch dem Präsidium und dem 
Kaiser das Verordnungsrecht zugesprochen wurde, es stiess 
nicht mehr auf die Schwierigkeit, die nach den Verfassungs- 
entwürfen der Rechtsverbindlichkeit preussischer Verordnungen 
für das übrige Bundesgebiet entgegenstanden. Es mochte eine un- 
mittelbare Rechtsverbindlichkeit für sich in Anspruch nehmen; 
denn die Verfassung bot zur Verwirklichung dieses Anspruches 
den genügenden Anhalt. Wenn dieselbe dem Präsidium in 
ihrem Artikel 17 die Ausfertigung und Verkündigung der 
Reichsgesetze unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers zu- 
schrieb, wenn sie in ihrem Artikel 2 für diese Verkündigung 
von Bundeswegen das Mittel des Bundesgesetzblattes anordnete 
und mit diesen beiden Erfordernissen den Reichsgesetzen eine 
unmittelbar rechtsverbindliche Kraft verlieh, so war die zu- 
reichende rechtliche Grundlage gegeben, um bei Erfüllung, 
aber auch nur bei Erfüllung beider Erfordernisse den gesetz- 
vertretenden Verordnungen des Präsidiums, soweit es zu solchen 
ermächtigt wurde, dieselbe unmittelbar rechtsverbindliche Kraft 
beizulegen, wie den Gesetzen. Demgemäss ist die Verordnung 
vom 26. Juli 1867, betreffend die Einführung des Bundesge- 
setzblattes für den norddeutschen Bund, ergangen. Ja diese 
Verordnung greift weit aus. Sie ordnet an, dass „sämmtliche 
Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidiums (Arti- 
kel 17)“, also jetzt auch des Kaisers durch das Bundesgesetz- 
blatt des norddeutschen Bundes, jetzt das Reichsgesetzblatt 
88 17. 18. 32. — Gerichtskostengesetz vom 18. Juni 738 $ 98. — Nah- 
rungsmittelgesetz vom 14. Mai 79 $8$ 5. 6. — Zolltarifgesetz vom 
15. Juli 79 $S 6. — Bosnisches Konsulatsgesetz vom 7. Juni 80. 
III. im Einvernehmen mit dem Bundesrathe: Kautionsgesetz 
vom 2. Juni 69 $$ 3. 7. 16. — Reichsbeamtengesetz vom 31. März 73 
88 18. 87. 88. — Seewartengesetz vom 9. Jan. 75 $ 4. — Bankgesetz 
vom 14. März 75 8 40. 
IV. unter nachträglicher Einwirkung des Reichstages: 
Nachträgliche Genehmigung: Einführungsgesetz zur Civilprozessordnung 
vom 30. Jan. 77 86. — Zolltarifgesetz vom 15. Juli 79 $ 6. — Vorlage 
und Ausserkraftsetzung auf Verlangen: Nahrungsmittelgesetz vom 
14. Mai 79 87.
	        
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