Das Verordnungsrecht des Kaisers und des Bundesrathes. 77
In welchem Umfange aber auch dem Präsidium und dem
Kaiser das Verordnungsrecht zugesprochen wurde, es stiess
nicht mehr auf die Schwierigkeit, die nach den Verfassungs-
entwürfen der Rechtsverbindlichkeit preussischer Verordnungen
für das übrige Bundesgebiet entgegenstanden. Es mochte eine un-
mittelbare Rechtsverbindlichkeit für sich in Anspruch nehmen;
denn die Verfassung bot zur Verwirklichung dieses Anspruches
den genügenden Anhalt. Wenn dieselbe dem Präsidium in
ihrem Artikel 17 die Ausfertigung und Verkündigung der
Reichsgesetze unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers zu-
schrieb, wenn sie in ihrem Artikel 2 für diese Verkündigung
von Bundeswegen das Mittel des Bundesgesetzblattes anordnete
und mit diesen beiden Erfordernissen den Reichsgesetzen eine
unmittelbar rechtsverbindliche Kraft verlieh, so war die zu-
reichende rechtliche Grundlage gegeben, um bei Erfüllung,
aber auch nur bei Erfüllung beider Erfordernisse den gesetz-
vertretenden Verordnungen des Präsidiums, soweit es zu solchen
ermächtigt wurde, dieselbe unmittelbar rechtsverbindliche Kraft
beizulegen, wie den Gesetzen. Demgemäss ist die Verordnung
vom 26. Juli 1867, betreffend die Einführung des Bundesge-
setzblattes für den norddeutschen Bund, ergangen. Ja diese
Verordnung greift weit aus. Sie ordnet an, dass „sämmtliche
Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidiums (Arti-
kel 17)“, also jetzt auch des Kaisers durch das Bundesgesetz-
blatt des norddeutschen Bundes, jetzt das Reichsgesetzblatt
88 17. 18. 32. — Gerichtskostengesetz vom 18. Juni 738 $ 98. — Nah-
rungsmittelgesetz vom 14. Mai 79 $8$ 5. 6. — Zolltarifgesetz vom
15. Juli 79 $S 6. — Bosnisches Konsulatsgesetz vom 7. Juni 80.
III. im Einvernehmen mit dem Bundesrathe: Kautionsgesetz
vom 2. Juni 69 $$ 3. 7. 16. — Reichsbeamtengesetz vom 31. März 73
88 18. 87. 88. — Seewartengesetz vom 9. Jan. 75 $ 4. — Bankgesetz
vom 14. März 75 8 40.
IV. unter nachträglicher Einwirkung des Reichstages:
Nachträgliche Genehmigung: Einführungsgesetz zur Civilprozessordnung
vom 30. Jan. 77 86. — Zolltarifgesetz vom 15. Juli 79 $ 6. — Vorlage
und Ausserkraftsetzung auf Verlangen: Nahrungsmittelgesetz vom
14. Mai 79 87.