Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

8 Vorbemerkung. 
die Verfassungsurkunden der Vereinigten Staaten von Amerika 
oder der Schweiz. Ihre Ausdrucksweise ist ungenau, ihre 
Zusammenfügung lose, ihre Sprache hin und wieder geradezu 
barbarisch, die Durcharbeitung ihrer einzelnen Theile eine 
ganz verschiedene. Die ressortmässige Abfassung der ein- 
zelnen Abschnitte hat in der schliesslichen Zusammenstellung 
nur eine flüchtige, vereinigende Ueberarbeitung erfahren. 
Diese Mängel und die hieraus für die rechtliche Betrach- 
tung entstehenden Schwierigkeiten sind durch die Verhand- 
lungen des constituirenden Reichstages über den Verfassungs- 
entwurf der verbündeten Regierungen in bedeutsamer Weise 
vermehrt worden. Denn sie haben unter fast unveränderter 
Beibehaltung der ursprünglichen Ausdrucksweise und der äusse- 
ren Struktur des Entwurfs eine fundamentale Aenderung 
des organisatorischen Grundcharakters der Verfas- 
sung herbeigeführt. 
Auf diesen Punkt richtet sich unsere nächste Betrachtung.
	        
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