II. Die Justiz. 145
insofern dadurch beabsichtigt wird, die Verfügung wieder
aufzuheben oder außer Wirksamkeit zu setzen ($ 89 des
Ediktes vom 18. April 1831, Ges.S. 1831, S. 50; $ 1 des
Ges. vom 14. März 1866, die Beschränkung des Instanzen-
zuges in Verwaltungssachen betr., Ges.S. 1866, S. 14).
Dieser Grundsatz ist insbesondere auch klar ausgesprochen
in $ 14 Abs. 1 des Ges. vom 31. Mai 1879, betr. die
Zwangsvollstreckung wegen Geldleistungen in Verwal-
tungssachen, in der Fassung der Bekanntmachung vom
12. Mai 1899, Ges.S. 1899, S. 99, wo es heißt, daß über
Einwendungen des Zahlungspflichtigen gegen den An-
spruch, wegen dessen die Zwangsvollstreckung verfügt
worden ist (s. $ 1 das.), oder gegen die Zulässigkeit der
bezüglichen Verfügung der Verwaltungsbehörde in geord-
netem Verwaltungswege entschieden wird, sofern nicht
auf Grund besonderer Gesetzesvorschrift die
Entscheidung im Rechtswege zu erfolgen hat.
Hiernach ist auch möglich, daß selbst Streitigkeiten, die
ihrer Natur nach dem öffentlichen Rechte angehören,
nicht von der Verwaltungsbehörde, sondern von dem
ordentlichen Gerichte zu entscheiden sind.
Da für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen
den Gerichten und den Verwaltungsbehörden über die
Zulässigkeit des Rechtsweges eine besondere Behörde
für Altenburg nicht eingesetzt ist, entscheiden über diese
Zulässigkeit die Gerichte ($ 17 G.V.G.).
Die ordentlichen Gerichte des Herzogtums sind sieben
Amtsgerichte, ein Landgericht und das Oberlandesgericht
Jena, welch letzteres gemeinschaftlich bestellt ist für
Sachsen-Weimar, -Meiningen, -Koburg-Gotha, -Altenburg,
Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß ältere und Reuß jüngere
Linie und für drei landrätliche Kreise des Königreichs
Preußen (s. die Verträge vom 19. Februar 1877, 23. April 1878,
Ges.S. 1877, S. 80 ff., 1879, S. 5ff. und vom 27. November
1903, Ges.S. 1904, 8. 96).
Neben den ordentlichen Gerichten sind reichs-
rechtlich die in $ 14 G.V.G. genannten besonderen
Gerichte zugelassen. Die dort vorgesehenen Gemeinde-
gerichte sind in Altenburg nicht errichtet worden. Da-
Hässelbarth, Sachsen-Altenburg. 10