192 Zweiter Teil. Die Funktionen des Staates.
Kosten der Verpflegung in den Straf- und Besse-
rungsanstalten;
eingezogene Gegenstände und herrenlose Güter;
gesetzliche oder vertragsmäßige Beiträge Dritter
zu der Staatsverwaltung, so z.B. die Vergütung
für Erhebung und Verwaltung der Reichssteuern
(Tabak-, Zucker-, Branntwein-, Schaumwein-,
Biersteuer, Spielkarten-, Reichsstempel- und
Wechselstempelabgaben) und die Vergütung von
der Landesbrandkasse;
Einnahmeüberschuß aus dem Verkauf von Hunde-
zeichen sowie der Paßkarten und ähnlicher Vor-
drucke.
Schulgelder, die für Benutzung der staatlichen
höheren Schulen erhoben werden.
Steuern und Abgaben und zwar:
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Grundsteuer;
Einkommensteuer;
Ergänzungssteuer;
Gewerbesteuer;
Eisenbahnsteuer;
Erbschaftssteuer;
Stempelsteuer;
Fleischsteuer;
Abgabe für Jagdscheine.
Die Überweisungen aus der Reichskasse:
Diese werden zurzeit durch die vom Reich er-
hobenen Matrikularbeiträge vollständig aufgezehrt.
(Nach dem Staatshaushaltsplan für 1908-1910 be-
tragen die
Überweisungen . . . . 689170 Mk,,
Matrikularbeiträge . . . 778348 Mk.)
V. Ergeben sich nach einem Wirtschaftsabschnitt
Überschüsse, so erscheinen dieselben nicht etwa als
ein Einnahmeposten in dem neuen Haushaltsplan; vielmehr
fließen dieselben in die sogenannten „Bestände“. In diese
fließen auch die Einnahmereste aus den früheren Wirt-
schaftsabschnitten und alle zurückerstatteten, in früheren