Contents: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

— 220 — 
Sächsische Finanz-Ministerium mit der Fürstlich Reuß. ä. L. Regierung in Vernehmung 
setzen. 
Dresden, den 2. Juni 1878. 
Königlich Sächsisches Finanz-Ministerium. 
von Könneritz. 
Greiz, den 14. Juni 1878. 
Greiz-Brunner Eisenbahngesellschaft in Liquidation. 
Carl Kermann. 
R. von Geldern-Crispendorf. 
Wilhelm Heller. 
Fürstlich Reuß. Justizamt Greiz 1, 
den 14. Juni 1878. 
An Amtsstelle erscheinen die Directoren der Greiz-Brunner Eisenbahngesellschaft 
in Liquidation, nämlich: 
Herr Kaufmann Carl Kermann, 
Herr Kammerpräsident Richard von Geldern-Crispendorf, 
Herr Kaufmann Wilhelm Heller hier 
und sämmtlich nach Person und Dispositionsfähigkeit dem unterzeichneten 
Beamteten wohlbekannt, 
und bekennen sich — Vorlesen deprecirend — zu dem gesammten Inhalt des vor- 
stehenden, 61 Blatt umfassenden Vertrages vom 2. dss. Mts., sowie zu ihrer darunter 
ersichtlichen Namensunterschrift als von ihnen eigenhändig bewirkt. 
Auf Vorlesen genehmigt und wie folgt mitunterschrieben 
Carl Kermann. 
R. von Geldern-Crispendorf. 
Wilhelm Heller. 
So geschehen und nachrichtl. bemerkt w. o. 
Referendar Heinr. Hofmann.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.