Contents : Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

III.  Zehn  Friedensjahre  aufgeklärten  Despotismus.  43

diplomatischen  Bedrängnisse  teilte,  erfuhren  für  kleine  Ver—
sehen  oder  infolge  unverschuldeter  Mißverständnisse  Zurechtweisungen,
  die  ihr  Ehrgefühl  kränken  mußten.  Das  höchste
erreichbare  Lob  war,  wenn  der  König  gestand,  jemand  habe
alles  gethan,  was  er  ihm  hätte  befehlen  können.  Eigene  Ini—
tiative  aber  und  selbständiges  Denken  waren  ihm  im  allge—
meinen  nicht  genehm.  Wen  er  um  seine  Meinung  fragte,  der
sollte  sie  frei  äußern,  sonst  die  gegebenen  Befehle  buchstäblich
ausführen.  Und  dabei  schrieb  der  König  gelegentlich  z.  B.  seinen
Gesandten  bestimmte  kleine  Schliche  vor  oder  den  Gebrauch
bestimmter  Ausdrücke  oder  das  Aufsuchen  bestimmter  Bekanntschaften.
  Auch  ihm  waren  die  Beamten,  selbst  die  höchstgestellten,
nur  Räder  einer  Maschine,  die  an  ihrem  Platz  die  vorgeschriebene
Arbeit  ohne  eigenen  Willen  und  ohne  Prüfung  ihrer  Notwendigkeit
  oder  Bestimmung  zu  leisten  hatten.  Wenn  trotzdem
in  seiner  Zeit  das  preußische  Beamtentum  sich  in  geistiger  und
sittlicher  Hinsicht  beträchtlich  hob,  so  war  das  eine  ohne  sein
Zuthun  eingetretene  segensreiche  Wirkung  der  allgemeinen  Steigerung
  der  Kultur,  welche  die  Aufklärung  gerade  in  den  bürgerlichen
  Kreisen  herbeiführte.  Fehlte  ihm  doch  selbst  das  Verständnis
  für  den  sittlichen  Mut,  mit  dem  ihres  hohen  Berufs  voll
bewußte  Richter  sich  nicht  zu  Vollstreckern  königlicher  Befehle
hergeben,  sondern  Vertreter  eines  auch  über  dem  Könige  stehenden
höheren  Rechts  sein  wollten,  das,  aus  der  Idee  des  Staates
abgeleitet,  durch  kein  königliches  Belieben  aufgehoben  werden
kaun.  Friedrich  teilte  seines  Vaters  Vorurteil  gegen  den  starren
Formalismus  des  geschriebenen  Rechts  und  hielt  jeden  Richter
für  geneigt,  den  höher  stehenden  und  mächtigeren  auf  Kosten
des  kleinen  Mannes  zu  begünstigen.  So  hat  auch  er  in  den
ordentlichen  Rechtsgang  willkürlich  eingegriffen  und  Akte  einer
Kabinettsjustiz  geübt,  die  auch  mit  der  ihnen  zu  Grunde  liegenden
guten  Absicht  nicht  zu  entschuldigen  waren.  Dazu  verleitete
ihn  eine  Art  von  Trugschluß,  der  dem  Grundgedanken  seines
sogenannten  philosophischen  Systems  entsprang.

Bereits  zu  Beginn  des  Jahres  1750  hat  Friedrich  als
„Philosoph  von  Sanssouci“  für  seine  Freunde  drei  Bände
Gedichte,  Epigramme,  akademische  Vorträge  und  Gedächtnis-