häßlichen Geschichten der Tafelrunde. Diese Kamarilla war tot
und kam auch später nicht wieder zum Leben. —
Harden hatte manchen verhöhnt und verletzt. Seine Feder war
mitunter ätzend scharf, auch wo sich Schonung empfahl. Er
hatte auch Feinde in der eigenen Zunft, politische und literarische
Gegner, wie jeder starke Satiriker. Während seines Feldzugs gegen
das heimlich-unheimliche „Grüppchen“ um den Kaiser herum warf
ihm ein Teil der Presse vor, er wäre ein Werkzeug der Nachsucht der
Frau v. Elbe und des Herrn v. Holstein. Harden bonnte jedoch
nachweisen, daß ihn weder die geschiedene Frau des Grafen Kuno
v. Moltke noch die dem Liebenberger einst engbefreundete, später
aber bitter verfeindete „graue Eminenz“ zu seinem Kampf gegen
die Tafelrunde angereizt, er also weder Hinterfrauen noch Hinter-
männer hatte. Noch häufiger wurde ihm nachgesagt, daß sein Tun
nicht der Absicht, Schädlinge aus der Nähe des Kaisers zu ent-
fernen, sondern der Sensations= und Gewinnsucht des Publizisten
und Zeitschriftenbesitzers entsprungen sei. Dagegen spricht schon
seine Zusicherung an den Beauftragten Eulenburgs vom Dezember
1906, schweigen zu wollen, wenn der Gegenpart sich künftig dem
kaiserlichen Hofe fernhalte. Auch hatte er bereits Mitte Dezember
1905 in einem Gespräch mit dem Grafen Ernst zu Reventlow,
wie dieser in einem der Prozesse bezeugte, geäußert, ihm komme
es nur auf den politischen Zweck an, und um ihn zu erreichen,
habe er in den ersten Artikeln die Normwidrigkeit der Männer der
Liebenberger Gruppe andeuten müssen, weil daraus auch die poli-
tische Schädlichkeit dieser Gruppe herzuleiten sei. In der Tat waren,
wie Fürst Bismarck nach seinem Rücktritt nicht nur zu Harden,
sondern auch zu anderen Personen mit Bezug auf Eulenburg und
dessen Freundesliebe geäußert hat, unmännliche Naturen, Spiritisten,
Geisterseher, Schönredner für das dramatische Temperament des
Kaisers besonders gefährlich.
Harden scheint überhaupt nicht damit gerechnet zu haben, daß
einer der aus politischen Gründen Angegriffenen es wagen würde,
das Gericht zur Aufklärung der Sachlage, unvermeidlich auch der
höchsipersönlicher Art, in Anspruch zu nehmen. In der kritischen
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