Full text: Handbuch der Politik. Erster Band. (1)

6 Philipp Zorn, Politik als Staatskunst. Ihr Begriff und Wesen. 
Mass von Einheit genügt, um eine wirkliche Staats- und Volkseinheit mit der dieser Einheit 
innewohnenden politischen und wirtschaftlichen Kraft herzustellen. 
Geschaffen ist diese Einheit durch Preussen. Sowohl wegen der grösseren Schwierigkeit für 
die Staatsentwicklung. die in der nur bundesstaatlichen Einigung liegt, als wegen des Verdienstes 
der Herstellung dieser Einheit hat Preussen in Deutschland — übrigens auch im Anschluss an die 
Traditionen des alten Reiches, die Österreich diese Stellung gaben — eine Vormachtstellung er- 
halten, die nicht nur im deutschen Kaisertum der Hohenzollern, sondern auch in der staatsrecht- 
lichen Stellung des Einzelstaates Preussen zum Ausdruck kommt. 
Diese Vormachtstellung Preussens ist eine Notwendigkeit für die Erhaltung und Festigung 
des deutschen Gesamtstaates; würde sie fehlen, wäre die Gefahr des Zerfalles und der Anarchie 
nahegerückt. Es wird demgemäss bei dieser Vormachtstellung Preussens bewenden müssen und es 
wird ein wichtiger Faktor im politischen Leben Deutschlands zu bleiben haben, dass das durch 
Preussen geschaffene Reich nicht nur in formellrechtlicher Beziehung, sondern auch in seiner Le- 
benskraft bedingt ist von der Lebenskraft des Staates Preussen, die die Voraussetzung bildet für 
die Lebenskraft des Reiches. Denn die Geschichte beweist doch die Richtigkeit des alten Satzes: 
dass Staaten erhalten werden durch die Kräfte, die sie geschaffen haben. 
7. Die Ziele der Politik erschöpfen sich schon seit Jahrhunderten nicht bloss in nationalen 
Aufgaben und stärker als je zuvor sind heute die internationalen Gesichtspunkte im Leben der 
Staaten. Schon beschäftigt man sich nicht etwa nur im Kreise weltfremder Schwärmer, sondern 
im Kreise ernsthafter Politiker und Staatsmänner mit der Frage des Stillstandes der militärischen 
Rüstungen, der, wenn erreicht, sicher die Entscheidung auf die Abschaffung dieser militärischen 
Rüstung nach sich ziehen würde, falls nicht die Gewalt der Tatsachen sehr schnell diesem Zustande 
der Unwehrhaftigkeit der Staaten ein Ende bereiten würde. Immerhin spielt diese Frage heute 
noch keine entscheidende Rolle in der Wirklichkeit des Staatslebens, sondern bildet nur den Mittel- 
punkt einer sehr tatkräftigen und zielbewussten Agitation. In den verschiedenen Ländern des 
Staatensystems der Kulturwelt findet sie mehr oder minder Anklang in der Volksseele. 
Viel wichtiger und praktischer aber ist der andere grosse internationale Gedanke der mo- 
dernen Staatenwelt geworden: Der Gedanke der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. In weitem 
Umfange ist dieser Gedanke bereits verwirklicht und erprobt; eine dauernde Organisation, der 
Schiedshof im Haag, an dem die gesamte zivilisierte Staatenwelt beteiligt ist, dient dieser Idee. 
Die Idee der sogenannten obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit, das ist der übernommenen Rechts- 
pflicht der Staaten, sich der Schiedsgerichtsbarkeit zu unterwerfen, ist heute keine Phantasie mehr, 
sondern hat im raschen Siegeszuge die moderne Staatengesellschaft erobert und wird sicherlich 
in Kürze ihre Anerkennung durch allgemeinen Staatenvertrag finden. 
Rüstungsstillstand und obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit stehen nicht in notwendigem 
innerem Zusammenhang des Gedankens. aber es liegt auf der Hand, dass die praktische Verwirk- 
lichung eines jeden dieser beiden Gedanken sehr fördernd zur Verwirklichung des anderen wirken 
muss. Je stärker der Gedanke der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit wird, desto seltener wird 
der Anlass zu Kriegen unter den Völkern werden und damit würde die Notwendigkeit grosser 
stehender Heere und gewaltiger Kriegsflotten als Mittel zur Erzwingung völkerrechtlicher Ansprüche 
durch Waffengewalt sicher eine Einschränkung erfahren. Aber als äusserstes Mittel im Staatsleben 
der Völker wird das Zwangsmittel des Krieges doch nicht entbehrt werden können und es wird im 
Völkerleben immer Momente geben, wo nur mehr die Entscheidung durch die Waffe möglich ist. 
Weder die Herstellung des heutigen Königreichs Italien noch die Aufrichtung des heutigen Deutschen 
Reiches, (auch die Schaffung des besonderen Königreichs Belgien) — um nur einige Beispiele zu 
bieten — wäre auf friedlichem Wege durch Mittel des „Rechtes“ möglich gewesen; das „Recht“ 
war für diese Völker zu einer „ewigen Krankheit“ geworden, die sie zur Ohnmacht im Rate und im 
wirtschaftlichen Wettkampf der Völker verurteilte. Darum musste eine Entscheidung durch die 
Waffen zur Niederwerfung eines unhaltbar gewordenen „Rechtes“ und Aufrichtung eines der Wahr- 
heit der Dinge entsprechenden neuen Rechtes erfolgen; denn das italienische und das deutsche Volk
	        
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